Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Ottweiler in seiner Sitzung am 19.07.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Auf’m Käs“ im Stadtteil Lautenbach beschlossen hat.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Auf’m Käs“ im Stadtteil Lautenbach. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 10,7 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Auf’m Käs“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.
Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.