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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldefrist zur gesplitteten Abwassergebühr (Niederschlagswasser)

Für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr für das Jahr 2024 sind die am 30.09.2023 bestehenden Verhältnisse maßgebend. Später erfolgte Flächenänderungen können nicht mehr für das Jahr 2024 berücksichtigt werden.

Die Stadt Ottweiler weist insbesondere darauf hin, dass für alle Gebührenpflichtige, die durch Flächenveränderungen eine Erhöhung der Messzahl bewirken, eine satzungsgemäße Anzeigepflicht besteht.

Unter einer Änderung versteht man z.B. die Errichtung eines Neubaus, Anbaumaßnahmen, die Errichtungen oder Deinstallation einer Zisterne oder Regenwassersammelanlage, Entsiegelungen, das Pflastern von Zufahrten, Wegen und Terrassen etc.

Wir bitten alle Bürger, die von solchen Änderungen betroffen sind, sich mit der Stadt Ottweiler in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner bei der Stadt Ottweiler ist das Steueramt, Frau Becker (Tel.: 06824/3008-30).

Die entsprechenden Unterlagen (Fragebogen und Ausfüllhilfe) stehen auch auf der städtischen Homepage www.ottweiler.de unter der Rubrik Verwaltung-Online-Service-Steueramt zum Download bereit.