Hiermit möchte ich Sie zur nächsten Mitgliederversammlung am Freitag, dem 26.09.2025, um 17:00 Uhr, in das kath. Pfarrheim – Grünes Zimmer – 66564 Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Str. 17 einladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Annahme der Tagesordnung |
| 4. | Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung |
| 5. | Geschäftsbericht des Vorsitzenden |
| 6. | Kassenbericht |
| 7. | Bericht der Kassenprüferin |
| 8. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 9. | Entlastung des Vorstandes |
| 10. | Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer |
| 11. | Wenn kein neuer Vorstand gewählt werden kann, Beratung und Beschlussfassung über Auflösung des Vereins |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung nach § 9 S. 2 der Satzung über die Bestimmung der, wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Körperschaft, welche wegen der Auflösung des VFAK dessen Vermögen erhalten soll |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Vertretungsrechts der Liquidatoren (gemeinsam oder alleinvertretungsberechtigt). Liquidatoren sind nach § 48 Abs. 1 BGB die bisherigen gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder |
| 14. | Anträge |
| 15. | Verschiedenes |
Anträge sollten vor Eintritt in die Tagesordnung eingegangen sein.
Gem. § 5.4 der Satzung kann die Auflösung des Vereins nur beschlossen werden, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Gem. § 5.5 der Satzung ist dann eine zweite Mitgliederversammlung erforderlich, diese ist in jedem Fall beschlussfähig, mit einfacher Stimmenmehrheit. Diesbezüglich würden wir dann für den 10.10.2025, ebenfalls um 17:00 Uhr im kath. Pfarrheim die zweite Mitgliederversammlung einberufen.
Für Ihr Kommen bedanke ich mich bereits im Voraus.