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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 38/2025
Vereine - Termine - Veranstaltungen
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Verein zur Förderung der ambulanten Alten- und Krankenpflege e.V. Ottweiler (VFAK)

Einladung

Hiermit möchte ich Sie zur nächsten Mitgliederversammlung am Freitag, dem 26.09.2025, um 17:00 Uhr, in das kath. Pfarrheim – Grünes Zimmer – 66564 Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Str. 17 einladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Totenehrung

3.

Annahme der Tagesordnung

4.

Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung

5.

Geschäftsbericht des Vorsitzenden

6.

Kassenbericht

7.

Bericht der Kassenprüferin

8.

Wahl eines Versammlungsleiters

9.

Entlastung des Vorstandes

10.

Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

11.

Wenn kein neuer Vorstand gewählt werden kann, Beratung und Beschlussfassung über Auflösung des Vereins

12.

Beratung und Beschlussfassung nach § 9 S. 2 der Satzung über die Bestimmung der, wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Körperschaft, welche wegen der Auflösung des VFAK dessen Vermögen erhalten soll

13.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Vertretungsrechts der Liquidatoren (gemeinsam oder alleinvertretungsberechtigt). Liquidatoren sind nach § 48 Abs. 1 BGB die bisherigen gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder

14.

Anträge

15.

Verschiedenes

Anträge sollten vor Eintritt in die Tagesordnung eingegangen sein.

Gem. § 5.4 der Satzung kann die Auflösung des Vereins nur beschlossen werden, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Gem. § 5.5 der Satzung ist dann eine zweite Mitgliederversammlung erforderlich, diese ist in jedem Fall beschlussfähig, mit einfacher Stimmenmehrheit. Diesbezüglich würden wir dann für den 10.10.2025, ebenfalls um 17:00 Uhr im kath. Pfarrheim die zweite Mitgliederversammlung einberufen.

Für Ihr Kommen bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Neuhäuser (Vorsitzender)