Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Lautenbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Freitag, dem 06.10.2023 bis Montag, dem 09.10.2023 sind in der Schönbachstraße im Veranstaltungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen die Verkehrszeichen 101 („Gefahrenstelle“) und Verkehrszeichen 274 („30 km/h“) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 26. September 2023
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)