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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Lautenbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Freitag, dem 07.10.2022 bis Montag, dem 10.10.2022 ist die Schönbachstraße im Veranstaltungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen die Verkehrszeichen 101 („Gefahrenstelle“) und Verkehrszeichen 274 („30 km/h“) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 30. September 2022
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)