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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Fürth ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Samstag, dem 14.10.2023 bis Montag, dem 16.10.2023 wird die Dorfstraße ab Anwesen 15, aus der Gegenrichtung ab dem Anwesen 23, sowie die Engelstraße im Bereich des Dorfplatzes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmesgeschäfte zugelassen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 28. September 2023

Der Bürgermeister

der Stadt Ottweiler

gez. Holger Schäfer