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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 40/2023
Die Stadt Ottweiler teilt mit
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Neues aus dem Stadtrat (28.09.2023)

Unter der Leitung des Ottweiler Bürgermeisters, Holger Schäfer, kam der Stadtrat im Saal des Feuerwehrgerätehauses zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Die öffentliche Sitzung umfasste eine Reihe von Tagesordnungspunkten, deren Erörterung die Vielseitigkeit der kommunalen Aufgabenstellungen erneut zum Ausdruck brachte. Alle Beschlüsse fielen einstimmig.

Zu den Ergebnissen:

Das Wappen der Stadt Ottweiler sowie das Logo können auf den Trikots der Herrenmannschaften der HSG Ottweiler/Steinbach abgebildet werden. Wappen von Kommunen dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden, was einen Ratsbeschluss voraussetzt. Die Urheberrechte des Logos obliegen dem Heimat- und Verkehrsverein der Stadt Ottweiler e. V. Der Vorstand hat der Verwendung des Logos zugestimmt. Auch zukünftig soll jede Beantragung einzeln betrachtet und beschlossen werden. In diesem Sinne fiel eine einstimmige Entscheidung.

Der Stadtrat traf auf Antrag der Firma Ottweiler Baustoffhandel GmbH einen einstimmigen Grundsatzbeschluss für die Schaffung einer Lagerfläche am Ortsausgang von Ottweiler in Richtung Wiebelskirchen, nördlich angrenzend an die Vereinsräumlichkeiten des Schützenvereins 1893 Wiebelskirchen e. V. Dort sollen Baustoffe gelagert werden. Die vorhandene Fläche am jetzigen Firmensitz in der Fürther Straße reicht nicht mehr aus. Ca. 5.000 Quadratmeter sollen überplant werden. Die Zufahrt erfolgt dann über die L 124 Saarbrücker Straße.

Auch für die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes in der oberen Weiherstraße im Stadtteil Fürth fiel ein einstimmiges Votum im Sinne eines Grundsatzbeschlusses. Ein Projektentwickler trat mit einem entsprechenden Vorhaben an die Stadtverwaltung heran. Das Vorhaben, das sich auf eine Größe von ca. 5.700 Quadratmeter bezieht, wird geprüft. Die Schritte für die Realisierung sollen angegangen werden. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Kaufvertrag für die städtischen Flächen beziehungsweise einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten und den städtischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

Die SPD-Fraktion brachte folgenden Antrag ein „Prüfung einer Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesförderprogramm Stadt und Land zum Ausbau der Radinfrastruktur in der Stadt Ottweiler“. Förderfähig sind beispielsweise Radabstellanlagen am Bahnhof oder am Rathaushof. Die Stadtverwaltung war jedoch mit der Prüfung befasst und setzt diese fort. Von daher erweiterte die CDU-Fraktion den Vorschlag, die konkrete und auf den 15.10.2023 befristete Antragstellung vorzubereiten. In diesem Sinne kam es abermals zu einer einstimmigen Entscheidung im Stadtrat.