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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Fürth ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Donnerstag, dem 13.10.2022 bis Montag, dem 17.10.2022 wird die Dorfstraße ab Anwesen 15, aus der Gegenrichtung ab dem Anwesen 23, sowie die Engelstraße im Bereich des Dorfplatzes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmesgeschäfte zugelassen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 28. September 2022
Der Bürgermeister der Stadt Ottweiler
Holger Schäfer