Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat Ottweiler in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Über Remmesfürth“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Der Bebauungsplan "Über Remmesfürth" wird unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt, d. h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ferner werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Darüber hinaus wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abgesehen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden. Das Plangebiet im südlichen Teil von Lautenbach umfasst rund 2,3 ha (die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB beträgt rd. 5.562 Quadratmeter) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler als geplante Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Über Remmesfürth" wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 215/3 und 1115/224, der Fl.-Nr. 1048/216, durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 244/6, 244/4, durch Fl.-Nr. 244/5, durch Teilflächen der Fl.-Nr. 35/4, der Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 30/33 und der Fl.-Nr. 35/16, |
| - | im Osten durch die Verkehrsfläche Untere Dellstraße Fl.-Nr. 30/34, durch Fl.-Nr. 39/19, durch Teilfläche der Fl.-Nr. 51/34, durch die Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 51/83 und durch Fl.-Nrn. 51/65 und 51/67, |
| - | im Süden durch Teilfläche der Fl.-Nr. 120/2 und durch Fl.-Nr. 119, |
| - | im Westen durch Teilfläche Fl.-Nr. 1260/192 und durch Fl.-Nrn. 1261/194, 195/1, 898/196, 1412/196, 849/197, 850/198, 851/199, 203/1, 866/204, 210, 211/4 und durch Teilfläche der Fl.-Nr. 215/3 (alle Gemarkung Lautenbach, Flur 2). |
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen und der redaktionellen Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wohnbebauung zu schaffen und damit die stetige Nachfrage nach Wohnbauland zu befriedigen. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Nordfeldstraße.
Lageplan ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Über Remmesfürth“, Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach