Gemäß § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Ottweiler besteht ein Leinenzwang für die bebauten Ortslagen, alle öffentlichen Anlagen, die Naherholungsanlagen sowie für alle Wander- und Spazierwege. Hunde dürfen in diesen Bereichen nicht koten, bzw. die Herrchen müssen das Geschäft unmittelbar entfernen.
Leider halten sich immer weniger Hundebesitzer an diese Vorgaben. Und nicht nur auf Gehwegen ist das ein großes Ärgernis. Viele lassen ihren Hund auch auf Wiesen oder Feldern ihr Geschäft verrichten. Das ist unverständlich, da die Feldfrucht meistens mittelbar oder unmittelbar auf unseren Tellern landet. Auch die Entsorgung von Kot-Tüten am Wegesrand ist …
Vierbeiner sind normalerweise unschuldig. Die meisten Probleme bringen uneinsichtige Zweibeiner.