Abgrenzung der Konzentrationszonen (Hintergrundkarte: TopPlusOpen)
1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - "Steuerung Windenergie / Ausweisung von Konzentrationszonen"
Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - "Steuerung Windenergie / Ausweisung von Konzentrationszonen" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung
Mit der vorliegenden Planänderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete und rechtssichere Steuerung der Windenergienutzung im gesamten Stadtgebiet Ottweiler geschaffen.
Die Stadt reagiert damit auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des
| • | Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), |
| • | Saarländischen Flächenzielgesetzes (SFZG) und |
| • | die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). |
Ziele der Planänderung sind insbesondere:
| • | Erfüllung der kommunalen Flächenziele gemäß SFZG (mind. 1,90 % der Gemeindefläche bis 2027, mind. 3,46 % bis 2030), |
| • | Reduktion der bisherigen Flächenkulisse (417,5 ha aus 2014) auf eine bedarfsgerechte Fläche von ca. 165 ha, |
| • | räumliche Bündelung der Windenergienutzung auf fünf Konzentrationszonen bei gleichzeitiger Ausschlusswirkung im übrigen Außenbereich (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB), |
| • | Integration aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen, einschließlich der Einführung der sog. Rotor-out-Regelung, |
| • | Sicherung von Rechtssicherheit und Akzeptanz durch transparente Planungsgrundlagen. |
Damit leistet die Stadt Ottweiler einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz, zugleich werden Belange von Natur, Landschaft, Gesundheit und Erholung angemessen berücksichtigt.
Geltungsbereich
Die Änderung umfasst das gesamte Stadtgebiet Ottweiler und betrifft die fünf ausgewiesenen Konzentrationszonen:
| 1. | Konzentrationszone „Tanzstock“, |
| 2. | Konzentrationszone „Jungenwald“ (Südwest + Nordost), |
| 3. | Konzentrationszone „Lautenbacher Wald“ (West + Ost), |
| 4. | Konzentrationszone „Himmelwald“, |
| 5. | Konzentrationszone „Hungerberg“. |
Die im Flächennutzungsplan 2014 dargestellte Fläche „Auf der Hardt“ wird aus fachlichen und rechtlichen Gründen nicht weitergeführt, da sie unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr realisierbar ist.
Die genaue Abgrenzung der Konzentrationszonen ist der Planzeichnung zur FNP-Änderung zu entnehmen.
Besonderheit des Verfahrens
Das Verfahren stellt eine Fortführung und inhaltliche Neufassung des 2019 begonnenen Verfahrens dar. Eine Abwägung der damaligen Stellungnahmen erfolgt nicht, da sich sowohl die rechtlichen Grundlagen (u. a. EEG 2023, WindBG, SFZG) als auch die fachlichen Kriterien (u. a. Windhöffigkeit, Waldrecht, Anlagengrößen) seitdem grundlegend geändert haben. Frühere Anregungen können im Rahmen der neuen Offenlage erneut vorgebracht werden.
Die 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - "Steuerung Windenergie / Ausweisung von Konzentrationszonen" wurde bereits vom 08.07.2019 bis einschließlich 09.10.2019 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - "Steuerung Windenergie / Ausweisung von Konzentrationszonen" vom 03.11.2025 bis einschließlich zum 05.12.2025 im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr
montags und mittwochs 13:30 - 15:30 Uhr
donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr.
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Ottweiler www.ottweiler.dein derRubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 03.11.2025 bis einschließlich zum 05.12.2025 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht. Sie werden mit dem Entwurf offengelegt.
Naturschutz und Waldschutz
Quellen: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), SaarForst Landesbetrieb, Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz (Oberste Forstbehörde)
| • | Teile der Konzentrationszonen liegen im historisch alten Wald; für Ausnahmen gilt § 28 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG (Windleistungsdichte ≥ 321 W/m², Erschließung oder Vorbelastung). |
| • | Abstimmung mit der Forstbehörde über Ausnahmetatbestände erforderlich. |
| • | Ersatzaufforstungen und Kompensationen bei Waldumwandlungen vorzusehen. |
Artenschutz und Fauna
Quellen: LUA, SaarForst Landesbetrieb
| • | Hinweise auf geschützte Arten (Rotmilan, Fledermäuse, Wildkatze). |
| • | Artenschutzprüfung (saP) und ggf. Monitoring erforderlich. |
| • | Störungen von Wildtieren während Bau und Betrieb sind zu minimieren. |
Immissionsschutz (Schall, Schatten, Infraschall)
Quellen: LUA, Nachbargemeinden, Bürgerinnen und Bürger
| • | Hinweise auf Lärmbelastungen durch bestehende Anlagen. |
| • | Einhalten der TA Lärm und Schattenwurfregelungen erforderlich. |
| • | Forderungen nach größeren Abständen zu Wohngebieten (mind. 1000 m). |
Boden, Altlasten und Bergbau
Quellen: LUA, Oberbergamt
| • | Erforderlich sind Baugrunduntersuchungen wegen früherer Bergbautätigkeiten. |
| • | Bodenschutz und fachgutachterliche Begleitung nach § 18 BBodSchG empfohlen. |
Kultur- und Bodendenkmalpflege
Quelle: Landesdenkmalamt Saarland
| • | Hohe archäologische Funddichte; |
| • | Anzeigepflicht von Erdarbeiten und ggf. Fachaufsicht erforderlich. |
Raumordnung und Landesplanung
Quelle: Landesplanungsbehörde (Ministerium des Innern, Bauen und Sport)
| • | Konzentration auf wenige geeignete Flächen begrüßt. |
| • | Abstimmung mit Nachbargemeinden empfohlen. |
| • | Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich gegeben. |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| • | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende | |
| • | Begründung und Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung) mit folgenden Inhalten: (Naturraum, Relief, Geologie und Böden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit/Erholung, Kultur- und Sachgüter) | |
| ○ | Anlass, Ziel und Zweck der Planung |
| ○ | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| ○ | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
| ○ | Bedarf an Grund und Boden |
| ○ | Beschreibung der bestehenden Umweltsituation im Untersuchungsraum |
| • | Immissionssituation (Lärm, Schattenwurf, optische Wirkungen) | |
| • | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) | |
| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung | |
| • | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| • | Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter | |
(Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, Biotope, Landschaftsbild, Gesundheit des Menschen, Kultur- und Sachgüter)
Dauer, Häufigkeit, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen Prüfung von Planungsalternativen Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: beteiligung@ottweiler.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Ottweiler oder ein von der Stadt Ottweiler eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Ottweiler oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Ottweiler oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.