Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen und Tipps des Ordnungsamtes zur Rattenbekämpfung

In den vergangenen Monaten haben sich Bürger:innen in der Stadt Ottweiler vermehrt über das Auftreten von Ratten beschwert. Das Ordnungsamt der Stadt Ottweiler führt regelmäßig, mindestens 2-mal im Jahr, Rattenbekämpfungsmaßnahmen in der Kanalisation durch. Trotzdem kommt es vermehrt zu Meldungen von Ratten. Das Ordnungsamt bittet deshalb die Bevölkerung um Mithilfe bei der Bekämpfung von Ratten. Um einen Rattenbefall zu vermeiden, gibt es ein paar Regeln, die man beachten sollte:

1.)

Müll sollte ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass diese Gefäße immer verschlossen sind.

2.)

Glas- und Papiercontainer sind immer wieder beliebte Aufenthaltsorte von Ratten, weil dort Müll unsachgemäß entsorgt wird. Bitte achten Sie auch darauf, dass in zu entsorgenden Glasbehältern keine Lebensmittelreste mehr enthalten sind. Containerplätze dürfen auf keinen Fall zur Mülldeponie für Unrat jeglicher Art verkommen.

3.)

Speisereste gehören weder auf den Kompost noch in die Toilette. Sie müssen in der Biotonne entsorgt werden. Speisereste ziehen Ratten als Allesfresser an. Das gleiche gilt auch für Hunde- und Katzennahrung. Bitte lassen Sie Reste des Tierfutters auf keinen Fall offen herumstehen.

4.)

Vogelfutterstellen sind ebenfalls beliebte Anlaufpunkte für Ratten. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Vogelfutter so ausgebracht wird, dass es von den Ratten nicht erreicht werden kann (z.B. hängende Futterstellen in Bäumen).

5.)

Eine weitere Empfehlung des Ordnungsamtes ist, das eigene Grundstück in Ordnung zu halten. Angesammeltes Gerümpel zieht ebenfalls Ratten an und bietet ihnen geeignete Unterschlupfmöglichkeiten.

Mit diesen einfachen Regeln kann jeder dazu beitragen, die Rattenpopulation einzudämmen.

Haben sich dennoch einmal Ratten auf einem Grundstück angesiedelt, ist der Eigentümer zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Das Ordnungsamt empfiehlt, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, damit z.B. keine anderen Tiere oder gar Menschen geschädigt werden.