Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 47/2023
Die Stadt Ottweiler teilt mit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neues aus dem Stadtrat (16.11.2023)

Der Stadtrat trat im Schloßtheater zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Alle Beschlüsse fielen einstimmig.

Eingangs ging es um die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes sowie die Behandlung des Jahresüberschusses. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist mit Erträgen von ca. 3,6 Mio. Euro und Aufwendungen in annähernd gleicher Höhe einen Verlust von 42.907,83 Euro aus.

Auch der Jahresabschluss für das Ludwig-Jahn-Bad wurde festgestellt, dies mit Erträgen von ca. 130.000 Euro und Aufwendungen von ca. 358.000 Euro, was zu einem Verlust von ca. 228.000 Euro führt.

Die Veranstaltungen für das Jahr 2024 sind beschlossen worden, darunter das Straßenmusikfestival, die Antik- und Trödelmärkte und der Nachtwächterlauf. Die Kosten für das Veranstaltungsprogramm betragen 99.500 Euro bei zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 57.600 Euro.

Die Satzung der Musikschule erfuhr eine Anpassung. Ebenso wurde die Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates angepasst.

Der EVS Wirtschaftsplan 2024 wurde beschlossen, ebenso die Festlegung der Abfallgebühren und der einheitliche Verbandsbeitrag.

Der Stadtrat hatte zum Landesentwicklungsplan Saarland 2030 Stellung genommen und diesen abgelehnt. Für den Rat stellt er einen zu großen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Die Fraktionen brachten Ergänzungen und Änderungen ein, unter anderem bezogen auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie auf den Bereich Ottweilerstraße in Steinbach. Die Ergänzungen sollen fristgerecht im entsprechenden Ministerium in Saarbrücken eingereicht werden.

Schließlich soll im Bereich „Auf dem Lehbesch“ die Schaffung von neuem Wohnraum in Form von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden. Auf einem städtischen Grundstück im Bereich der unteren Leonardo-da Vinci-Straße gegenüber dem neunen Penny-Markt soll geprüft werden, ob nach Erwerb eine Prüfstelle für Kraftfahrzeuge eingerichtet werden kann.