Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 den Jahresabschluss 2024 des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes der Stadt Ottweiler wie folgt festgestellt:
„Bilanzsumme per 31.12.2024 = 1.514.394,67 EURO
GuV - Rechnung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
• Summe der Erträge = 129.329,66 EURO
• Summe der Aufwendungen = 345.044,20 EURO
• Jahresverlust = 215.714,54 EURO
Der zahlungswirksame Jahresverlust beläuft sich in diesem Jahr auf 214.347,63 € und errechnet sich aus dem o.g. tatsächlichen Jahresverlust zzgl. den Abschreibungen abzgl. der geleisteten Tilgung. Der Betriebskostenzuschuss muss in Höhe des zahlungswirksamen Jahresverlustes geleistet werden und soll zur Deckung des tatsächlichen Jahresverlustes (215.714,54 €) verwandt werden. Der nicht zahlungswirksame verbleibende Rest in Höhe von 1.366,91 € ist mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu verrechnen.
Über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 erteilte die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, am 27.06.2025 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss des Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb der Stadt Ottweiler, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb der Stadt Ottweiler, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Regiebetriebes zum 31.12.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und |
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Regiebetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Neufassung vom 22. Dezember 1999 (Amtsbl.S.138) in ihrer derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.11.2025 bis 02.12.2025 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr - 17.30 Uhr) im Rathaus, Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.
Ottweiler, 13.11.2025