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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 48/2023
Die Stadt Ottweiler teilt mit
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Ungebetene Besucher in der dunklen Jahreszeit !!!

Richtiges Verhalten gegenüber Wohnungseinbrechern.

Es kommt zwar verhältnismäßig selten vor, dass während der Anwesenheit von Hausbewohnern in eine Wohnung eingebrochen wird. Diese Fälle häufen sich aber schon öfter.

Die Polizei, wie auch die Seniorensicherheitsberater geben Verhaltensempfehlungen, die man beachten sollte.

Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und vermeiden nach Möglichkeit jede Konfrontation. Bemerkt man einen Einbrecher, darf man sich ihm keinesfalls in den Weg stellen. Versuchtes „Heldentum“ ist hier falsch, denn es könnte schlimm ausgehen.

Man sollte bedenken, dass der Einbrecher es in der Regel nur auf Sachwerte abgesehen hat und keinesfalls eine körperliche Konfrontation mit den Hausbewohnern möchte. Er befindet sich, genau wie der Hausbewohner, in einer hohen Erregungsphase. Falls die Möglichkeit besteht, sollen die Hausbewohner/Wohnungseigentümer sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnungsinhaber den oder die Täter unmittelbar vor Betreten des Hauses/der Wohnung schon bemerkt. Betreten Sie dann die Wohnung/das Haus nicht. Rufen Sie die Polizei.

Sollte es zu einem Sichtkontakt zwischen Einbrecher und Haus- oder Wohnungseigentümer gekommen sein, ist es für die Polizei sehr wichtig, von dem oder den Tätern eine Personenbeschreibung zu bekommen.

Für den Fall, dass der oder die Einbrecher bereits die Wohnung/das Haus verlassen haben, sollte man aus dem gesicherten Hausinnern heraus versuchen, mögliche Erkenntnisse über ein Fluchtmittel (Pkw/pp) und den Fluchtweg mitzuteilen.

Auch diese Informationen sind für die Polizei von erheblicher Bedeutung, da sie von der Einsatzleitstelle dann sofort über Funk an die im Einsatz befindlichen Beamten weiter-geleitet werden können.

Während Sie sich vor Ort befinden und auf die Polizei warten, sollten Sie die Wohnung nicht betreten, da hierdurch Spuren vernichtet oder verändert werden könnten, welche für die Polizei von Wichtigkeit für erfolgsversprechende Ermittlungen sind.

Wichtig soll am Ende noch einmal gesagt werden, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen sollen. Sachschäden sind zu ersetzen. Körperschäden, die unter Umständen noch jahrelange Nachwirkungen haben könnten, sollen vermieden werden.

Gerd Amman
Seniorensicherheitsberater