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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „agri-pv Mainzweiler“ in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Mainzweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zu Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Agri-PV Mainzweiler“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Agri-PV Mainzweiler“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 24,5 ha. Davon liegen ca. 20,2 ha im Gebiet der Stadt Ottweiler. (Die übrigen 4,3 ha befinden sich auf der Gemarkung der Kreisstadt St. Wendel.)

Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung unter dem Pfad: https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=145&Itemid=124, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13a, Zimmer Nr. 20, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die Email-Adresse: beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Ottweiler, 25.11.2024
(Holger Schäfer)
Bürgermeister