Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-PV Mainzweiler“ beschlossen hat.
Im Ortsteil Mainzweiler der Stadt Ottweiler sowie im St. Wendeler Stadtteil Remmesweiler ist die Errichtung einer nachführenden Agri-Photovoltaikanlage (APV) mit Trackersystem geplant.
Der geplante Solarpark ist ca. 24,5 ha groß (davon ca. 20,2 ha im Gebiet der Stadt Ottweiler). Der geplante Standort der PV-Anlage stellt sich als durch die L 292 zweigeteilt dar und liegt ca. 200 m nordöstlich des Langenfelderhofs, ca. 75 m südlich des Sandhofs, ca. 650 m nördlich des Siedlungskörpers von Mainzweiler, sowie ca. 550 m südlich von Remmesweiler auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Plangebiet soll auch nach Realisierung der nachführenden Agri-Photovoltaikanlage mit Trackersystem weiterhin extensiv landwirtschaftlich genutzt werden.
Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 24,5 ha. Davon liegen ca. 20,2 ha im Gebiet der Stadt Ottweiler. (Die übrigen 4,3 ha befinden sich auf der Gemarkung der Kreisstadt St. Wendel.)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung unter dem Pfad: https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=145&Itemid=124, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, Zimmer Nr. 20, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die Email-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.