Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung wird im Durchgangsverkehr der „Ottweiler Ziegelhütte“ eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 t angeordnet. Die Begrenzung wird mit Aufstellung der Beschilderung wirksam.
Ottweiler, den 25.11.2024
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)