Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Ottweiler,
wir möchten Sie daran erinnern, dass das Halten eines Hundes steuerpflichtig ist und daher eine Anmeldepflicht besteht.
In der Vergangenheit wurde leider vermehrt festgestellt, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Gemäß § 3 Abs.1 der Hundesteuersatzung der Stadt Ottweiler ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt, verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme (Anschaffung, Geburt, Zuzug) bei der Gemeinde anzumelden.
Die Anmeldung Ihres Hundes ist unkompliziert und kann online unter www.ottweiler.de (Online Dienste / Anmeldung Hundesteuer), telefonisch (06824 / 3008-921) oder persönlich bei der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7 (Zimmer 37), erfolgen.
Bei Fragen hilft Ihnen die Steuerverwaltung gerne weiter.
Besitzer von sogenannten Listenhunden (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier) müssen diese zusätzlich bei der Ortspolizeibehörde (Tel. 06824 /3008-12) melden.