Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler wie folgt festgestellt:
| „Bilanzsumme per 31.12.2021 | = | 32.560.816,52 Euro |
| GuV - Rechnung vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 | ||
| • Summe der Erträge | = | 3.571.257,81 Euro |
| • Summe der Aufwendungen | = | 3.527.655,47 Euro |
| • Jahresverlust | = | 43.602,34 Euro |
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.“
Über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 erteilte die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, am 21.06.2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss des Regiebetrieb Abwasserwerk der Stadt Ottweiler, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Regiebetrieb Abwasserwerk der Stadt Ottweiler, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Regiebetriebes zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und |
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Regiebetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Neufassung vom 22. Dezember 1999 (Amtsbl.S.138) in ihrer derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05.01.2023 bis 13.01.2023 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und montags bis mittwochs von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr - 17.30 Uhr) im Rathaus, Illinger Straße 7, Zimmer 37, öffentlich aus.