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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 51/2023
Die Stadt Ottweiler teilt mit
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Neues aus dem Stadtrat (13.12.2023)

Der Stadtrat trat im Schloßtheater zur Kenntnisnahme, zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Es erfolgten vorwiegend einstimmige und teils mehrheitliche Beschlüsse zu unterschiedlichen Bereichen, so:

Für die Jahresrechnung 2022. Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem jahresbezogenen Überschuss in Höhe von 1.990.002,04 Euro ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz 20222 in Höhe von - 1.528.344,60 Euro bedeutet dies eine Verbesserung im Volumen von 3.518.346,64 Euro. Es wird vorgeschlagen, den Überschuss der allgemeinen Rücklage zuzubuchen, da die Ausgleichsrücklage den maximal zulässigen Wert in Höhe von 3.841.041,49 Euro erreicht hat. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr auf 36.433.652,74 Euro erhöht – gegenüber 34.443.650,70 Euro in 2021. Die Vermögensrechnung schließt zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 85.777.843 Euro in Aktiva und Passiva ab, gegenüber 84.075234,40 zum 31.12.2021. Der Abschluss wurde festgestellt; der Bürgermeister und die Beigeordneten wurden entlastet.

Für die Realsteuerhebesätze 2024 und den Erlass einer Hebesatzung. Die Realsteuerhebesätze sind unverändert wie folgt festgesetzt worden. Grundsteuer A: 340 v. H., Grundsteuer B: 495 v. H., Gewerbesteuer 455 v. H.

Für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 für das Abwasserwerk. Schwerpunkte bilden Investitionsmaßnahmen für die Kanalsanierung in Ottweiler-Zentral, Sanierungen in der Breitenbacher Straße, Kanalneubau in der Oberen Steinbacher Straße und die Entwässerung Freidelbrunnen. Bei Investitionen von 1.000.000 Euro unter Berücksichtigung der veranschlagten Kanalanschlussbeiträge (30.000 Euro) und einem Landeszuschuss (25.000 Euro) ergibt sich ein Kreditbedarf von 945.000 Euro. Dies führt zu einer jährlichen Belastung des Erfolgsplanes und damit der Gebührenzahler – ohne Unterhaltungs- und sonstige Kosten in Höhe von 49.612 Euro.

Für die Neufestsetzung der Abwassergebühren ab 01.01.2024. Niederschlagswassergebühr: 0,78 Euro je qm abflusswirksame Grundstücksfläche; Schmutzwassergebühr: 4,11 Euro je cbm eingeleitete Schmutzwassermenge, Zwischenzählergebühr: 3,68 Euro im Monat.

Für den Wirtschaftsplan 2024 für das Abwasserwerk.

Für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 für den Ludwig-Jahn-Betrieb.

Für den Wirtschaftsplan 2024 für den Regiebetrieb mit Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb. Erträge in Höhe von 113.306 Euro stehen Aufwendungen von 464.306 Euro entgegen, was einen Verlust von 351.000 Euro bedeutet. Planmäßig wird ein Ausgleich durch den städtischen Haushalt ermöglicht.

Für den Forstwirtschaftsplan 2024 für den Stadtwald.

Für die Mitgliedschaft im kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland. Der Beitritt erfolgt ohne finanzielle Verpflichtung der Stadt. Die Mitgliedschaft im Netz wird durch eine Beitrittsurkunde bestätigt, die das Mobilitätsministerium und die Verwaltungsspitze unterzeichnet.

Für das Gesetz zur Umsetzung des Windenergie- Flächenbedarfsgesetzes und für das Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen.

Für das Gesetz zur Umsetzung des Windenergie-Flächenbedarfsgesetzesowie das Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben, die sich an den Eckpunkten der Stellungnahme des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) orientiert.

Für das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für das Saarland. Für das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für das Saarland folgt der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag und beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Für den Bebauungsplan Wohngebiet Betzelhübel, 4. Bauabschnitt, Aufstellungsbeschluss. Mit dem abschließenden Bauabschnitt soll ein Lückenschluss an die vorhandene Wohnbebauung realisiert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,7 Hektar. Ca. 20 Baugrundstücke sollen für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern zur Verfügung stehen.

Für überplanmäßige Ausgaben zu Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen. Konkret geht es um die Errichtung von Fahrradabstellanlagen, Fahrradboxen und Fahrradanlehnbügeln in den Stadtteilen. Die Höhe der Ausgaben beträgt 80.120 Euro, die vollständig bezuschusst wird.