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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2024

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2024 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird nachstehend die Satzung öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Satzung

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2024

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- und des § 3 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz -KAG-, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes -GrStG- und § 16 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG-, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, sowie des Stadtratsbeschlusses vom 13. Dezember 2023 wird für die Stadt Ottweiler nachstehende Satzung für die Realsteuerhebesätze erlassen:

§ 1

Hebesatz 2024

Die Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024 werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe -Grundsteuer A- 340 v.H.

b) für die Grundstücke -Grundsteuer B- 495 v.H.

2.

Gewerbesteuer 455 v.H.

§ 2

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ottweiler, den 14. Dezember 2023
Der Bürgermeister
gez. Holger Schäfer