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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Wegeeinziehung Steinbach

Die Stadt Ottweiler beabsichtigt, gemäß § 8 Absatz 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) die öffentliche Wegeparzelle in der Gemarkung Steinbach, Flur 6, Parzelle 510, 24 m² groß und eine Teilfläche aus Parzelle 462/39, ca 135 m² groß, einzuziehen. Die einzuziehende Fläche ist rund 159 m² groß.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 SStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen können innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler gerichtet oder zur Niederschrift im Amt für Bürgerdienstleistungen, Verwaltungsgebäude Goethestraße 13 a, Zimmer 3, während der Dienstzeiten (montags bis freitags 7.30 bis 12 Uhr, montags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags 13.30 bis 17.30 Uhr) erklärt werden.

Ottweiler, 02. Februar 2024
Stadt Ottweiler
Gez. Holger Schäfer
Bürgermeister