Die Stadt Ottweiler beabsichtigt, gemäß § 8 Absatz 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) die als „Wendehammer“ gekennzeichnete öffentliche Teilfläche in der Gemarkung Ottweiler, Flur 41, Parzelle 127/9, ca. 100 m² groß einzuziehen. Nachdem der Amselweg an die Dr.-Maximilian-Rech-Straße und den Pfauenweg angebunden ist, ist der Wendehammer nicht mehr notwendig. Das beigefügte Luftbild ist Teil dieser Bekanntmachung. Die einzuziehende Fläche ist rot markiert und rund 100 m² groß.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 SStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen können innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler gerichtet oder zur Niederschrift im Amt für Bürgerdienstleistungen, Verwaltungsgebäude Goethestraße 13 a, Zimmer 3, während der Dienstzeiten (montags bis freitags 7.30 bis 12 Uhr, montags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags 13.30 bis 17.30 Uhr) erklärt werden.