Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Der Stadtrat Ottweiler hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Aufm Käs“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Die Stadt Ottweiler beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Aufm Käs“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 10 ha im Stadtteil Lautenbach der Stadt Ottweiler. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich des Stadtteils Lautenbach, Gemarkung Lautenbach und südlich und westlich der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Aufm Käs“ in der Gemarkung Lautenbach.
Er umfasst hier folgende Parzellen der Gemarkung Lautenbach:
• Ganz: Flur 8, Parzellen 17/1, 50/1, 56/1, 115/1
• Teilweise: Flur 8, Parzellen 25 (Weg).
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Der Bebauungsplan „Solarpark Aufm Käs“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Aufm Käs“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 14.02.2024 bis einschließlich zum 14.03.2024 im Rathaus der Stadt Ottweiler Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten der Stadt Ottweiler
montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr
montags und mittwochs 13:30 - 15:30 Uhr
donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr.
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Ottweiler unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 14.02.2024 bis einschließlich zum 14.03.2024 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
| • | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
| - Eine standardisierte Brutvogel- und Rastvogelkartierung ist vorzunehmen. | |
| - Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind bei erforderlichen Rückschnitt- und Rodungsarbeiten von im Bebauungsplangebiet stehenden Gehölzen die Vorgaben des§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG zu beachten. | |
| - Vorhandene Eichen und Gebüsche sollen zum Erhalt festgesetzt werden. | |
| - Hinweise zum Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz | |
| • | Landesdenkmalamt |
| - Die Vorschriften des saarländischen Denkmalschutzes sind einzuhalten. | |
| • | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Referat OBB 1.1 |
| - Das Verfahren zur Ausgliederung muss im Zeitpunkt der Vorlage der Flächennutzungsplanteiländerung zur Genehmigung positiv abgeschlossen sein, da die Planung ansonsten im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB steht. | |
| - Ausgleichsmaßnahmen sind zu verorten. | |
| • | Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Referat F3 - Oberste Straßenverkehrsbehörde |
| - Ein unabhängig erstelltes Blendgutachten kann Klarheit zu eventuellen Blendwirkungen schaffen. | |
| • | Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Referat E - Wirtschafts- und Strukturpolitik |
| - Das Oberbergamt ist am Verfahren zu Beteiligen. | |
| • | NABU Saarland |
| - Es werden Vorschläge für weitere, die ökologische Funktion des Solarparks verbessernde Maßnahmen aufgeführt. |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
• Planzeichnung des Bebauungsplanes
• Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
• Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
- Umweltrelevante Angaben zum Standort
o Bedarf an Grund und Boden
o Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
o Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
o Abgrenzung des Untersuchungsraumes
o Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer /
Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
o Immissionssituation
o Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
o Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
o Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
o Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
o Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
o Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
o Prüfung von Planungsalternativen
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Ottweiler oder ein von der Stadt Ottweiler eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Ottweiler oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Ottweiler oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Ottweiler ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.