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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Information der Stadtkasse Ottweiler

Die Steuerpflichtigen der Stadt Ottweiler werden gemäß § 259 Abgabenordnung an die Zahlung der bis zum 15.02.2026 fälligen

a)

ersten Rate der Vorauszahlung Grundsteuer A und B, Niederschlagswassergebühr, Hundesteuer, u. a. für 2026

b)

ersten Rate der Vorauszahlung Gewerbesteuer für 2026

erinnert.

Solange kein Bescheid für das Jahr 2026 ergangen ist, sind die Vorauszahlungen für 2026 entsprechend den Festsetzungen der letzten Steuerbescheide zu leisten.

Es wird gebeten, die rückständigen Beträge umgehend an die

Stadtkasse Ottweiler

Bankverbindungen der Stadtkasse:

Deutsche Kreditbank

IBAN: DE34 1203 0000 1020 7786 33, BIC: BYLADEM1001

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08, BIC: SALADE51NKS

Für Steuerrückstände nach dem 18.02.2026 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben.

Hinweis bei Veräußerung von Grundstücken

Steuerschuldner für das Jahr 2026 ist derjenige, dem der Steuergegenstand am 01.01. dieses Jahres bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zugerechnet ist. Soweit der Steuergegenstand bereits veräußert wurde, kann der Verkäufer seine Grundsteuerersatzansprüche nur bei dem Erwerber geltend machen.

Ottweiler, den 06.02.2026
Stadtkasse Ottweiler als Vollstreckungsbehörde