Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Lageplan FNP-Teiländerung, ohne Maßstab, genordet
Der Rat der Stadt Ottweiler hat am 18.09.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Einkaufsmarkt Fürth“ beschlossen. Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern.
Der Beschluss über die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 04.02.2026 hat der Rat der Stadt Ottweiler den Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu diesem Zweck liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf der FNP-Teiländerung einschließlich des gemeinsamen Umweltberichtes sowie der Relevanzprüfung in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr, montags und mittwochs 13:30 - 15:30 Uhr, donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr.) im Rathaus der Stadt Ottweiler, (Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Gebäude Goethestraße 13a), 66564 Ottweiler, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen zur Planung werden zudem Internet auf der Homepage der Stadt Ottweiler unter www.ottweiler.de veröffentlicht und sind zu finden in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung (Link: https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=191&Itemid=165 ).
Planungserfordernis:
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Ottweiler Stadtteil Fürth zu schaffen.
Im Stadtteil Fürth steht derzeit neben 2 Bäckereien lediglich noch ein kleiner Tankstellenshop zur Verfügung, der die Bewohner mit einigen Artikeln des täglichen Bedarfs versorgt. Insofern trägt die Planung zur Sicherstellung der Versorgung der Bewohner von Fürth bei und ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist den folgenden Lageplänen zu entnehmen: