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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Werschweilerweg

Die Stadt Ottweiler beabsichtigt, gemäß § 8 Absatz 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) die als „Fahrweg“ gekennzeichnete öffentliche Fläche in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 56/2, ca. 1.342 m² groß, einzuziehen. Die als Fahrweg ausgewiesene Fläche ist nicht befestigt und hat ihre verkehrliche Funktion verloren. Das beigefügte Luftbild ist Teil dieser Bekanntmachung. Die einzuziehende Fläche ist rot markiert.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 SStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen können innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler gerichtet oder zur Niederschrift im Amt für Bürgerdienstleistungen, Verwaltungsgebäude Goethestraße 13 a, Zimmer 3, während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr, montags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags 13.30 bis 17.30 Uhr) erklärt werden.

Ottweiler, 07. Februar 2024

STADT OTTWEILER

(Holger Schäfer)

Bürgermeister