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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Ottweiler teilt mit, dass auf dem Friedhof Seminar sowie den Friedhöfen der Stadtteile Mainzweiler, Fürth, Steinbach und Lautenbach alle Urnen-/Reihengräber, die in dem Zeitraum vom 02.01.1994 bis zum 31.12.1994 und alle Kinderreihengräber, die in dem Zeitraum vom 02.01.2004 bis zum 31.12.2004 belegt wurden zur Abräumung bis zum 31.05.2025 aufgerufen werden.

Des Weiteren werden alle Wahlgräber auf dem Seminar-Friedhof sowie dem Friedhof Neumünster und in den Stadtteilen Mainzweiler und Fürth, die in dem Zeitraum vom 02.01.1994 bis zum 31.12.1994 belegt wurden und keine Verlängerung des Nutzungsrechts gewünscht ist, zur Abräumung bis zum 31.05.2025 aufgerufen.

Ebenso werden auf dem Friedhof Seminar sowie den Friedhöfen der Stadtteile Mainzweiler und Fürth auch alle Wahlgräber, deren vorzeitige Einebnungen (max. 5 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist) beantragt wurde, zur Abräumung bis zum 31.05.2025 aufgerufen.

Grabmale, Einfassungen, Abdeckungen, Bepflanzung etc. die nicht bis zum 31.05.2025 abgeräumt werden, werden durch die Stadt Ottweiler abgeräumt und entsorgt.

Ab dem 12.06.2025 werden die Einebnungen durch die Stadt Ottweiler erfolgen.

An folgenden Wahlgräbern ist kein Nutzungsberechtigter zu ermitteln:

Diese Wahlgräber werden ebenfalls ab dem 12.06.2025 durch die Stadt Ottweiler eingeebnet.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts und/oder eine Einebnung der Wahlgrabstätte muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne unter der 06824-300821 zur Verfügung.

Gez. Holger Schäfer
Bürgermeister