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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zum Karnevalsumzug am 04.03.205

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Neunkirchen hat folgende Anordnung (hier Auszüge daraus) erlassen:

Zur Durchführung des Karnevalsumzugs in 66564 Ottweiler am Dienstag, den 04.032025, werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Zeit von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 15:30 Uhr für den Verkehr voll gesperrt:

Illinger Straße (L141)

Goethestraße

Schlossstraße

Bliesstraße (B41)

Wilhelm-Heinrich-Straße

Enggaß

Schlosshof

Im Alten Weiher

Der Verkehr wird in beiden Fahrtrichtungen über die Blumenstraße - Heinrich-Heine-Straße - Dr. Maximilian-Rech-Straße - Freiherr-vom-Stein-Straße - Linxweilerstraße umgeleitet.

Die Sperrung des Schlosshofes erfolgt von Dienstag, den 04.03.2025, 13:00 Uhr bis Mittwoch, den 05.03.2025, um 10:00 Uhr.

Weiterhin wird in den nachfolgend aufgeführten Straßen Halteverbot durch VZ 283 (Absolutes Halteverbot) angeordnet:

1.

Schlossstraße: von der St. Rémy-Brücke bis zur Einmündung Bahnhofstraße beidseitig

2.

Bahnhofstraße: von der Einmündung Schlossstraße bis zur Einmündung L124 – rechtsseitig

3.

Goethestraße: im gesamten Verlauf beidseitig

4.

Schlosshof: vor dem Anwesen Bank l Saar

5.

Rathausplatz: komplett