Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Sinz, aufgrund von wiederholten Nachfragen möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in den Monaten März und Oktober nach vorheriger schriftlicher Anzeige zulässig ist.
Die schriftliche Anzeige ist zeitgerecht, mindestens drei Tage vorher, bei der Gemeindeverwaltung in Perl (per Email, Fax, Post oder auch persönlich) einzureichen, bei Einhaltung aller Voraussetzungen erhält der Antragsteller eine entsprechende Bestätigung.
Die entsprechenden Informationen hierzu erhalten Sie unter https://perl.saarland/allgemeine-informationen.html oder auch durch Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung in Perl.
Michael Fixemer
Ortsvorsteher