Durch eine Änderung von § 75 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ist es möglich und erforderlich die stellvertretenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Im Rahmen der Ortsratssitzung in Oberperl am 25. Februar 2026 wurde der stellvertretende Ortsvorsteher Klaus Weier durch Bürgermeister Uhlenbruch zum Ehrenbeamten ernannt. Anschließend wurde dem Ernannten die Ernennungsurkunde ausgehändigt.