Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerfragestunde liegen keine Eingaben vor.
Einführung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Das Ratsmitglied Karl-Heinz Raczek hat mit schriftlicher Erklärung, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 7. Februar 2024 erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl ausscheidet.
Herr Raczek ist auf dem Wahlvorschlag der Partei Bündnis 90/Die Grünen über die Gebietsliste in den Gemeinderat der Gemeinde Perl gewählt worden. Nachfolger auf dieser Gebietsliste ist Herr Dr. Markus Adrian aus Besch. Herr Dr. Adrian wurde mit Schreiben vom 15. Februar 2024 hierüber informiert mit dem Hinweis, dass das Mandat als angenommen gilt, wenn innerhalb einer Woche keine Ablehnung vorliegt. Eine gegenteilige Mitteilung von Herrn Dr. Adrian ist nicht eingegangen.
Mitglieder des Gemeinderates sind gemäß § 33 Abs. 2 KSVG vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Dr. Adrian gemäß § 33 Abs. 2 KSVG vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.
Nachbesetzung von Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Herrn Karl-Heinz Raczek aus dem Gemeinderat der Gemeinde Perl sind entsprechende Nachbesetzungen von Ausschüssen erforderlich.
Herr Raczek war Mitglied im Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss, im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss sowie im Zukunftsausschuss.
Für die jeweilige Nachbesetzung steht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Vorschlagsrecht zu.
Hierbei ist zu beachten, dass wie bei der grundsätzlichen Besetzung der Ausschüsse ebenso für die anstehende Neubesetzung der drei Gremien gemäß § 48 Abs. 2 KSVG eine Einigung des Gemeinderates, d. h. die Zustimmung aller Ratsmitglieder, ohne Stimmenthaltungen, erforderlich ist.
Beschluss:
| 1. | Der Fraktionsvorsitzende Schramm schlägt folgende Nachbesetzung vor: Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss: Christian Krupp, Klima-, Umwelt- und Bauausschuss: Christian Krupp, Zukunftsausschuss: Christian Schramm. |
| 2. | Vertagung der Nachbesetzung der Ausschüsse und Unterrichtung der Mitglieder über die weitere Vorgehensweise bis zur erneuten Beratung in der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2024. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 17 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Zu 2: 20 Ja-Stimmen.
Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 19. März 2024
Die nächste Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) findet am 19.03.2024 in Saarbrücken statt.
Die entsprechenden Sitzungsunterlagen sind als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters, dem vorliegenden Beschlussvorschlag in der EVS-Verbandsversammlung am 19.03.2024 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 19.03.2024
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar findet am 19.03.2024 statt. Einladung und Tagesordnung zur Verbandsversammlung liegen am Sitzungs-Einladungstag noch nicht vor. Sie werden unmittelbar nach Eingang bis zum Sitzungstag nachgereicht.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 19.03.2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Haushaltsplan für das Jahr 2024
Der 2. Entwurf wurde im Vergleich zur bisherigen Vorlage des 1. Entwurfs in mehreren Bereichen angepasst, was u. a. an den Mitteilungen zu Steuer- und Entwicklungsdaten des Landes und der organisatorischen Überarbeitung von Teilbereichen des Haushalts (z. B. Abfallwirtschaft) liegt. Auch wurden Anpassungen aufgrund von Kostenentwicklungen vorgenommen. Die detaillierte Zusammenstellung der Veränderungen ist der Anlage beigefügt.
Die Kreisumlage wurde bereits in der mittelfristigen Finanzplanung mit einer deutlichen Steigerung eingeplant. Leider ist diese Steigerung nochmals deutlich übertroffen, was hauptsächlich an der Liquiditätsunterstützung der SGH-Klinik liegt. Der Kreishaushalt wurde am 05.02.2024 beschlossen und weist die Unterstützung als investiv aus. Das hat zur Konsequenz, dass die Finanzierungsmittel über ein Investitionsdarlehen finanziert werden. Die Kosten von schätzungsweise 27,5 Mio. Euro in den kommenden fünf Jahren werden dennoch auf die Kreisumlage umgelegt; allerdings über einen Finanzierungszeitraum von voraussichtlich zwanzig Jahren. Der Anteil der Gemeinde Perl beträgt hieran rund 2,442 Mio. Euro (8,88 %).
Damit steigt die Kreisumlage nun auf ein Rekordniveau von 8,4 Mio. Euro und wird sich auf diesem hohen Niveau zunächst stabilisieren. Die Schlüsselzuweisungen des Landes stiegen zwar seit 2022 ebenfalls deutlich (2023: 1,2 Mio. Euro – u.a. aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl; 2024: 560 TEuro); allerdings verbleiben hiervon immer weniger bei der Gemeinde Perl selbst. Während in 2022/2023 noch ca. 72% der Schlüsselzuweisungen als Kreisumlage dem Gemeindehaushalt wieder abfließen, sind es ab 2024 aus genannten Gründen bereits rd. 82%. Der Kommunale Finanzausgleich in dieser Form widerspricht den Anforderungen an eine angemessene finanzielle Ausstattung der Gemeinde Perl.
Die internen Leistungsbeziehungen 2022 wurden zwischenzeitlich gebucht, sodass sich einige Rückfragen aus der ersten Beratung erübrigt haben. Die Ergebnisse 2022 weichen teils erheblich von den bisherigen Planzahlen bis 2023 ab. Grund hierfür ist die seit 2009 erstmalige Überarbeitung der Ansätze anhand von Auswertungen der Einsatzbelege der Jahre 2019 und 2020.
Stand heute weist der Finanzplan ein Defizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 503.000,00 Euro auf. Nach Tilgung der Investitionskredite (978.000,00 Euro) beträgt das zahlungsbezogene Defizit in 2024 dann rd. 1.480.000,00 Euro. Durch die gute Haushaltswirtschaft der vergangenen Jahre konnte eine finanzielle Rücklage geschaffen werden. Damit ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten in 2024 noch nicht notwendig. Das wird sich bei gleichbleibenden Voraussetzungen ab dem Jahr 2025 deutlich ändern, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind. Der Haushalt entspricht, was diesen Bereich angeht, zunächst noch den Anforderungen des Saarlandpaktgesetzes. Das voraussichtliche zahlungsbezogene Defizit 2025 wird allerdings dann in das Jahr 2027 vorgetragen und löst hier dann eine Rückzahlungsverpflichtung des Defizits aus. Auch hier ist der Landkreis mit dem Land in Verhandlung, dass die Unterstützung des Krankenhauses als außergewöhnliche Notlage i. S. des Saarlandpaktes anerkannt wird und die Rückzahlungsverpflichtung von Defiziten aus dem Vorgang würde dann auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.
Der Ergebnishaushalt weist ein ordentliches Planergebnis von -2.054.540 Euro aus und ist somit nicht ausgeglichen. Das hat letztlich eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zur Folge. Durch die Auflösung der Pensionsrückstellungen in 2019 erfuhr auch die Ausgleichsrücklage eine Zuführung. Bei gleichbleibenden Jahresfehlbeträgen ist die Ausgleichsrücklage voraussichtlich in 2027 aufgebraucht.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens widerspricht einer generationengerechten Haushaltsführung.
Beschluss:
Beschluss von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen.
Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 zum Haushalt 2024
Im Vergleich zur Vorlage im Finanzausschuss verändern sich die Ansätze beim Vereinshaus aufgrund der Aktualisierung auf den derzeitigen Stand der Ausführung. Die Änderungen wurden im Finanzausschuss kurz thematisiert. Aufgrund der Änderungen wurden die Satzung, Finanzplan, Teilfinanzplan und Investitionsprogramm korrigiert und sind neu als Anlagen beigefügt. Kreditaufnahme und Salden bleiben unverändert, da Ein- und Auszahlungen in gleicher Höhe angepasst wurden.
Im Finanzausschuss konnten nicht alle Fragen ausreichend beantwortet werden:
Projekt 46401 Kindergarten Oberleuken und Waldkindergarten Borg
Wie erklärt sich der jeweilige Haushaltsansatz? Antwort: Am 03.03.2023 fand ein Gesprächstermin mit dem Bildungsministerium, dem Sozialwerk Saar-Mosel und der Verwaltung statt. Beide Projekte wurden hierbei besprochen und die Fördermöglichkeiten abgestimmt. Für die Erweiterung des Kindergartens Oberleuken ist die Kostenermittlung von Büro Mohr aus 2012 die Grundlage der Mittelbereitstellung sind Kostenermittlungen vom Büro Mohr aus 2012. Diese wurden an die Preisentwicklung angepasst. Die Mittel für den Waldkindergarten sind vorerst durch die Verwaltung ermittelt. Die geplanten Fördermittel entsprechen den zugesagten Förderquoten. Die Projekte werden nach Ausarbeitung durch einen Fachplaner den Gremien vorgestellt.
56013 Kunstrasenplatz Nennig
Hier liegen noch keine Erkenntnisse des Fördergebers vor. Der Bürgermeister sagt zu, hier nochmals nachzuhaken.
| 56024 | Freiluftsporthalle im Sportpark Perl |
| Die Gemeinde Perl stellt hier das Grundstück ohne Wertausgleich zur Verfügung. Aus Sicht von der SPD-Fraktion sollte dies im Investitionsprogramm auch so ersichtlich sein. Der Landkreis als Träger von 100% der Kosten hätte das Grundstück als Kostenanteil der Gemeinde Perl zum Projekt mit 75.000,00 Euro berücksichtigt. Das „Ob“ und „Wie“ der Darstellung war seitens der Finanzabteilung zu klären, da kein Geldfluss stattfindet und allein dies relevant für das Investitionsprogramm ist. Die Nachfrage bei dem Landkreis bestätigte die Darstellung im Kreishaushalt nicht. Die Information ist eher Projektunterlagen zu entnehmen. Eine Darstellung in Finanz- und/oder Ergebnishaushalt ist nicht möglich, da das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Perl verbleibt. Es ist allerdings vermerkt, dass hier ein Verweis im Vorbericht zum Haushalt 2024 aufgenommen wird. |
| 63136 | Zum Sonnenrödchen Oberleuken |
| Die Grundsanierung nebst Kanal und Wasserleitung ist für 2026 vorgesehen. Laut Michael Leuk wird die problematische Stelle vorm Haus Kremer über den Titel der laufenden Unterhaltung bereits vorher ausgebessert. |
| 7500 | Friedhöfe Borg u.a. |
| Aus dem Gremium heraus kam die Frage nach den von den Ortsräten Perl, Oberperl und Sehndorf beantragten Urnenwänden für den Friedhof in Perl auf. Die Umsetzung wäre bereits mit der Verwaltung abgestimmt und findet sich nicht im Investitionsprogramm wieder. Hier sind lediglich Mittel für den Friedhof Borg vorgesehen. Es wurde darauf verwiesen, dass für die Errichtung von Urnenstelen zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet wird. Das Unverständnis, warum andere Ortsteile warten müssen und der Ortsteil Borg nicht, konnte ad hoc in der Sitzung nicht beantwortet werden. Interne Recherche beim Sachbearbeiter für Friedhofswesen ergab, dass das Gesamtkonzept vor dem Abschluss steht. Nach Fertigstellung wird es den Ortsräten vorgelegt. Bis dahin wird auch der Antrag des Ortsrats Borg auf Erstellung von Urnenstelen zurückgestellt. Bei der hier vorgesehenen Maßnahme wird ein Antrag des Ortsrats aus dem Jahr 2022 auf die Errichtung neuer Urnenrasenreihengräber umgesetzt. |
| 63138 | Klosterstraße Sinz |
| Die Kosten wurden durch die Fachabteilung zunächst mit 20.000,00 Euro angemeldet. Im Zuge der Überarbeitung des Ersten Entwurfs des Investitionsprogramms wurden auch die einzelnen Ansätze überprüft und ggfs. aktualisiert. Die Kostenanteile Gemeinde – Eigenbetriebe sind hierbei zum jetzigen Stand nach Erfahrungswerten geschätzt. Bei Lage von Kanal und Wasserleitung und deren entsprechenden Anteilen gehen wir eher von einem Kostenanteil von 40.000,00 Euro der Gemeinde aus. |
| 88200 Photovoltaikanlage Feuerwehrgerätehaus Besch |
| Die Anlage ist im Generalvertrag enthalten. Da es sich hierbei um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt, wird es nun als eigenes Projekt im Haushalt geführt. |
| 63010 | Brückenbauwerke |
| Anhand der vorliegenden Schadensberichte der Brückenbauwerke war bereits zur ersten Beratung klar, dass hier weitere Maßnahmen über das Jahr 2024 hinaus notwendig sind. Ende letzten Jahres kamen weitere Begutachtungen zu dem Ergebnis, dass die Brückenbauwerke in der Brückenstraße Oberleuken und Orscholzer Straße in Keßlingen ebenfalls als investiv zu behandeln sind. Weiterhin wurden die voraussichtlichen Kosten neu bewertet. Das Ergebnis hieraus wurde im Zweiten Entwurf des Investitionsprogramms entsprechend eingearbeitet. |
| 76210 | Vereinshaus Perl |
| Seitens der Verwaltung wurde anschließend auf eine eher redaktionelle Änderung des Investitionsprogramms hingewiesen. Das Investitionsprogramm wies hier bisher Ausgaben von 465.000,00 Euro (2024) bzw. 515.000,00 Euro (2025) bei jeweiligen Einnahmen von 415.000,00 Euro auf. Durch die Inanspruchnahme der BAFA-Förderung und die Weiterentwicklung des Projekts bedurfte auch die Bereitstellung der Mittel einer Überarbeitung. Hierbei orientiere sich die Verwaltung zunächst an den bereits beschlossenen Eigenanteilen (kreditfinanziert – genehmigungspflichtig) von 50.000,00 Euro bzw. 100.000,00 Euro. Dieser Bedarf entspricht auch nach Überprüfung dem zu erwartenden Baufortschritt und Mittelbedarf. Zwischenzeitlich hat die Fachabteilung Rückmeldung der Zuwendungsgeber erhalten. Die Mittel aus dem Förderprogramm der Innen- und Umweltministerien von max. 830.000,00 Euro stehen weiterhin bereit. Über die weitere Entwicklung des Projekts ist dann zu gegebener Zeit zu beraten. Für das Investitionsprogramm der Jahre 2024/2025 werden die Auszahlungsmittel nun auf die Höhe der Eigenanteile (2024: 50.000,00 Euro; 2025: 100.000,00 Euro) reduziert, da die generierten BAFA-Mittel bereits in den Vorjahren kreditmindernd eingesetzt wurden. |
Die Kredithöhe ändert sich hierdurch nicht; allerdings führen die geringer angesetzten Ein- und Auszahlungen zu Veränderungen der Gesamtansätze. Daher sind auch die Satzung, Finanzplan und Teilfinanzplan anzupassen.
Beschluss:
Beschluss des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 zum Haushalt 2024.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen.
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Die Verwaltung hat den Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2024 erstellt. Aufgrund der strategischen Ausrichtung der vergangenen Jahre weist der Stellenplan derzeit keine wesentlichen Änderungen ggü. des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2023 auf. Durch den Renteneintritt, die Neuorganisation sowie die Verschiebung der verschiedensten Tätigkeitsbereiche sind derzeit keine weiteren Stellen geplant. Die Anpassung des Stellenplans an die tatsächliche Organisation der Gemeindeverwaltung kann erst durch Aufarbeitung und Neugliederung der verschiedenen Teilbereiche im Haushalt erfolgen, weshalb der Stellenplan weiterhin in der bekannten Gliederung erstellt wurde.
Beschluss:
Beschluss des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Änderung/Ergänzung der Haushaltsvermerke
Zahlungswirksame Aufwendungen eines Teilhaushaltes können gem. § 18 Abs. 4 KommHVO für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Teilhaushaltes erklärt werden. Die Erklärung erfolgt als Deckungsvermerk im Haushaltsplan der Gemeinde.
Der Vermerk dient der Verwendung eingesparter Aufwendungen aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag mit der energis, die für den Austausch der Leuchtmittel vorgesehen waren. Durch die nun avisierte Investitionsmaßnahmen zum Austausch der Leuchtkörper werden diese Mittel voraussichtlich im investiven Bereich benötigt.
Der neue Vermerk ist unter I C) Nr. 6 gelb markiert.
Beschluss:
Beschluss des Haushaltsvermerks zur Deckungsfähigkeit zu Gunsten von Investitionstätigkeit im Bereich der Straßenbeleuchtung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Abschluss eines Vertrags zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Photovoltaik Freiflächenanlagen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 /30.11.2023 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung gefasst. Im September 2023 hat ABO Wind der Gemeinde einen Vertragsentwurf zur finanziellen Beteiligung gem. § 6 EEG 2023 vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen Mustervertrag, der von den Verbänden der Energiewirtschaft mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde.
Den Kommunen wird zur kommunalen Teilhabe am Ertrag eine Beteiligung von 0,2 ct/kWh tatsächlich aus der PVA in das Netz eingespeiste Strommenge ohne Gegenleistung gezahlt. Bei einer Ertragsprognose von 11 Mio. kWh errechnet sich somit eine Zahlung von jährlich ca. 22.000,00 €.
Prof. Dr. Kröninger hat den Vertrag juristisch begleitet und mit ABO Wind am 21.02.2023 final abgestimmt.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird zum Abschluss des vorliegenden Vertrags zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
Der am 4. März 2024 eingereichte Prüfauftrag (Punkte 1-3) der SPD-Fraktion im Rahmen des Klimaschutzprogramms Fördermöglichkeiten der UEFA für den Amateur Fußball zu überprüfen, wurde seitens der Verwaltung mündlich beantwortet:
| Zu 1.: | Anfrage bei den in der Gemeinde Perl ansässigen Fußballvereinen, ob das beschriebene Programm bekannt und von Interesse ist. |
| Antwort: Seitens des DFB wurden am 21. Dezember 2023 alle ansässigen Fußballvereine über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der UEFA informiert. Der saarländische Fußballverband erinnerte am 16.01.2024 die Fußballvereine erneut über das Förderprogramm der UEFA. Hierzu wurde seitens der Gemeindeverwaltung bereits vorab Kontakt mit dem saarländischen Fußballverband aufgenommen. |
| Zu 2.: | Prüfung, ob der bereits im Haushalt beschriebene neue Platz des SV Nennig damit kombiniert oder erweitert werden kann (Clubheim)? Die Grundförderung könnte von der Gemeinde übernommen werden als Beispiel für die weitere Sanierung des Clubhauses (Beispiel: Solartechnik). |
| Zu 3.: | Prüfung zum Bau einer E-Ladestation an den gemeindeeigenen Vereinsplätzen bzw Verbesserung der Abfallsituation, Trinkwasserbrunnen, oder Kauf eines E-Minivan für Vereinsfahrten. |
| Antwort: Die Gemeinde ist nicht berechtigt, UEFA-Fördermittel zu beantragen, dies müsse durch die Mitglieder der Fußballvereine geschehen. |
| Auf Grundlage der Information vom DFB am 21.12.2023, reichte Herr Henkgen, Vorsitzender des FC Perl, auf Basis eines Angebotes einen Antrag zur Förderung bei der UEFA ein. |
Informationen des Gemeinderates gemäß § 18 Abs. 1 GO über die vom Bürgermeister erteilten Aufträge
Nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl vom 10. Dezember 2021 (GO) ist der Bürgermeister zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (inkl. freiberuflicher Leistungen) bis zu 10.000,00 Euro im Einzelfall ermächtigt. Mit dieser Ermächtigung ist für den Bürgermeister die Pflicht verbunden, den Gemeinderat über die erteilten Aufträge nach Satz 1, die einen Wert von mehr als 5.000,00 Euro übersteigen, zu informieren.
Die in dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 erteilten Aufträge sind in der beigefügten Übersicht aufgeführt.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsstreit zu einem Bebauungsplan
Im Normenkontrollverfahren des Herrn Dr. Kerbusch wegen der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Hammelsberg 1“ hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit seinem Urteil vom 25.01.2024 den Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Bebauungsplan ist in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Vergabeverfahren Generalplanungsleistungen zur Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage
Aufgrund der zu erwartenden Höhe des Betrages der Planungsleistungen über die Generalplanung zur Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage über dem Schwellenwert wurden die Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnehmerwettbewerb elektronisch europaweit ausgeschrieben. Mit Datum vom 28.09.2023 hat der Gemeinderat die Vergabe beschlossen. Nach entsprechender Vorabinformation an die Bietenden ging eine Rüge innerhalb des Verfahrens ein, welcher seitens der Gemeinde Perl nicht abgeholfen wurde. Danach wurde ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer des Saarlandes gestellt.
Am 30. Januar 2024 fand die mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer in Saarbrücken statt. Mit Datum vom 9. Februar 2024 teilte die Vergabekammer mit, dass die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat. Aus diesem Grund kann die Vergabe, wie vorgeschlagen und beschlossen, nunmehr erfolgen.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Vergabeverfahren Grenzüberschreitender Sportpark der Generationen in Perl - Modul 2 Rasenplatz
Die Gemeinde Perl hat mit Bekanntmachung vom 23.10.2023 die Baumaßnahme „Ausbau eines grenzüberschreitenden Sportparks der Generationen am Schengen Lyzeum Perl, Modul 2: Großspielfeld Fußball und Funktionsflächen, Vergabe-Nr. 1002.01, öffentlich ausgeschrieben.
Nach intensiver Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro LS2 Landschaftsarchitekten und Beratender Ingenieur Schelhorn Lukowski Schnabel PartG mbB und der baufachlichen Prüfstelle des laufenden Förderprogramms der Bundesbaubehörde in Saarbrücken (Bundesbau) wurde dem Gemeinderat für die Sitzung am 08.12.2023 entsprechend der Beratungsvorlage vom 28.11.2023 zu TOP 13.8 die Vergabe gemäß Vergabevorschlag empfohlen.
Mit Datum vom 08.12.2023, dem Sitzungstag, ging eine Rüge eines Bietenden ein. Dies veranlasste die Gemeinde Perl, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, Saarbrücken, mit der rechtlichen Prüfung zu beauftragen, ob der Rüge abzuhelfen sei. Eine erste Prüfung ergab, dass die Rüge unbegründet sei. Unabhängig von dieser Feststellung wurde nochmals eine Prüfung der Rechtslage angeregt und der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 08.12,2023, den Klima-, Umwelt- und Bauausschuss zu ermächtigen, nach abschließender rechtlicher Tiefenprüfung der Angelegenheit.
Eine Sondersitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses (KUBA) wurde für den 14.12.2023 terminiert, in der sowohl das beauftragte Planungsbüro als auch der beauftragte Rechtsanwalt die Beratungen begleiteten. Der KUBA fasste einen mehrheitlichen Beschluss zur Auftragsvergabe. Mit Schriftsatz vom selbigen Tag wurde ein Antrag eines Bieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Saarbrücken gestellt mit dem die Gemeinde Perl verpflichtet werden sollte, es zu unterlassen, den Auftrag gemäß Beschluss vom 14.12.2023 zu vergeben.
Am 28.12.2023 fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht in Saarbrücken (LG SB) statt. Mit Urteil vom 04.01.2024, Az.: 4 0 476/23, hat das LG SB den Antrag vom 14.12.2023 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückgewiesen und die Rechtsauffassung der Gemeinde bestätigt. Dem Urteil des LG Saarbrücken folgend, wurde der Auftrag erteilt. Der seinerzeitige Beschlussvorschlag und der Beschluss des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.12.2023 wurde durch das LG SB vollumfänglich bestätigt.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Eingaben beim Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde der Kommunen
In den vergangenen Jahren, insbesondere in den vergangenen Monaten, kommt es immer häufiger zu Eingaben beim Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinde Perl. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Begründetheit der bisher vorgebrachten Sachverhalte in keinem Fall bestätigt werden konnte.
Jede Anfrage ist mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden, da vor allem in komplexen Sachverhalten eine ausführliche Schilderung der Angelegenheit ggü. der Kommunalaufsichtsbehörde von Nöten ist. Diese Zeit fehlt, um sich den für die Gemeinde wertvollen, mit Entwicklung verbundenen Aspekten zu widmen.
Ehrenamtlich tätige Bürger*innen haben gemäß § 26 KSVG eine besondere Treuepflicht ggü. der Gemeinde. Darunter subsumiert werden kann, dass die Gemeinderatsmitglieder die gewissenhafte Pflichterfüllung, die Verschwiegenheitspflicht, Sorgfaltspflichten sowie die allgemeine Vertretung der Gemeindeinteressen und damit verbunden das Respektieren von Mehrheitsbeschlüssen erfüllen sollen.
Unter dem Aspekt der vertrauensvollen Zusammenarbeit könnte in Zukunft versucht werden, die Aufklärung der verschiedensten Anfragen auf Ebene Gemeinderat und Verwaltung abzuhandeln, um dadurch eine Verbesserung des Ablaufs erreichen zu können.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Projektvorstellung "Integriertes Klimaschutzkonzept"
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Einstellung eines/einer Klimaschutzmanagers/Klimaschutzmanagerin. Die Hauptaufgabe besteht in der Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Perl gemäß der Nationalen Klimaschutzinitiative im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Frau Brachmann nahm am Anfang des Jahres ihre Tätigkeit in der Verwaltung auf und wird in einer Präsentation ihre Person und das Projekt für die kommenden zwei Jahre vorstellen.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.