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Mosella Perl
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Öffentliche Bekanntmachung

Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bilzingen

54457 Wincheringen-Bilzingen, den 20.03.2023

Neustraße 1, Tel.: 06583/635

Az: 71068-HA7.2.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen, Landkreis Trier-Saarburg; Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten

Nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) kann die Teilnehmergemeinschaft die Teilnehmer zu Geldbeiträgen heranziehen, soweit die Aufwendungen der Flurbereinigung (Ausführungskosten, § 105 FlurbG) dem Interesse der Teilnehmer dienen und nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt sind.

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im Einvernehmen mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Mosel als Aufsichtsbehörde in seiner Sitzung am 20.03.2023 folgende Hebung beschlossen:

Beitrag nach dem Wert der neuen Grundstücke 0,129935 € pro beitragspflichtiger Werteinheit.

Die Hebung wird einen Monat nach schriftlicher Aufforderung fällig.

Bescheide, aus denen die Zahlungspflichtigen die von ihnen zu leistenden Beiträge und die zugrunde gelegten beitragspflichtigen Werteinheiten ersehen können, werden durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Kürze zugestellt.

Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften - wird nur e i n e r der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen dagegen erhalten jeder einen Beitragsbescheid nach Maßgabe seiner Bruchteile. Zahlungen sind auf das Verbundkonto des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften, IBAN DE16 5479 0000 0000 0007 79, BIC: GENODE61SPE bei der Volksbank Kur- und Rheinpfalz unter Angabe der auf dem Beitragsbescheid angegebenen Legitimationsnummer (Leg.Nr.) zu leisten.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist.

Bei Leistungsverzug werden die rückständigen Beiträge auf Kosten der Säumigen im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen (§ 136 FlurbG) sowie Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet und erhoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren teilnehmenden Grundstücken ruht (§ 20 FlurbG).

Auf Antrag können die Beiträge auch in Teilbeträgen (Ratenzahlung) bezahlt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Dienstleistungszentrum Tessenowstr. 6, 54295 Trier - unter Angabe der Legitimationsnummer - zu stellen.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

gez. Fochs