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Mosella Perl
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Leinenzwang für Hunde

während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach den Regelungen des Saarländischen Jagdgesetzes (SJG) in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit grundsätzlich verboten ist, Hunde in Jagdbezirken (Wald sowie freie Landschaft einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer) unangeleint laufen zu lassen, es sei denn, die Hunde bleiben sowohl zuverlässig im Bereich der Wege als auch in unmittelbarer Nähe bei ihren Besitzern.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Die Gemeinde Perl appelliert dringend an die Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde im o. g. Zeitraum, insbesondere zum Schutz der Wildtiere, stets an der Leine zu führen. Die Missachtung der Anleinpflicht in Jagdbezirken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Perl, den 04. April 2023

Der Bürgermeister

der Gemeinde Perl

Uhlenbruch