Öffentliche erneute Auslegung
Der Rat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Entlang der Apacher Straße“ zugestimmt und die Einleitung der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die rasante Entwicklung im Wohnungsbau in der Gemeinde Perl planungsrechtlich zu steuern, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu verhindern.
Durch ihre räumliche und strukturelle Lage an der Grenze zu Luxemburg verzeichnet die Gemeinde Perl seit vielen Jahren einen steten Zuwachs und eine große Nachfrage nach Wohnbauland. Ziel der Planung ist eine behutsame und aus städtebaulicher Sicht verträgliche Steuerung der Wohnsiedlungstätigkeit. Unverträglichen Nachverdichtungen soll so entgegengewirkt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Planung im Bestand.
Die Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB sind bereits erfolgt. Aufgrund der eingegangenen Anregungen im Zuge der erneuten Auslegung wurden wiederum Änderungen an der Planung vorgenommen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Daher wird der Entwurf erneut öffentlich ausgelegt.
Neben redaktionellen Ergänzungen wie z B. der Aufnahme verschiedener Hinweise wurde folgende Änderung vorgenommen:
- Die Flächen der beiden Weingüter sind nun nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplanes.
Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13.04 2023 bis einschließlich 28.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Perl (Bauamt), Zimmer 2.08 Trierer Straße 28, 66706 Perl für jedermann einsehbar ausliegt. Die Öffnungszeiten sind wie folgt
Mo., Mi. und Fr.: 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.: 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 00 Uhr
Do.: 08 30 Uhr 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Während der erneuten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden.
Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Hinweis für Bekanntmachungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Perl, den 04. April 2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch