Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025/ 2026
Die Verwaltung hat den Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2025 und 2026 erstellt. Die vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum Stellenplan 2024 sind farblich hervorgehoben. Diese Anpassungen resultieren überwiegend aus Höhergruppierungen, die bereits in den Beratungen des Gemeinderates erörtert wurden. Darüber hinaus gibt es minimale Anpassungen der Vollzeitäquivalente bei verschiedenen Stellen aus organisatorischen Gründen. Außerdem wurden die Produktbereiche an die entsprechenden Anpassungen der Haushaltsstruktur in Verbindung mit der Organisationsstruktur überarbeitet. Diese Änderungen haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtumfang des Stellenplans.
Aktuell erachtet die Verwaltung es nicht als notwendig, weitere Stellen in erheblichem Umfang einzuplanen. Insbesondere aufgrund von Pensionierungen und Renteneintritten in verschiedenen Bereichen ist der bestehende Stellenplan als ausreichend anzusehen. Die Gemeinde beschäftigt derzeit 12 befristet Mitarbeitende, die bislang keiner spezifischen Stelle im Stellenplan nachweislich zugeordnet sind, jedoch mit den verfügbaren offenen Stellen übereinstimmen. Die darüber hinaus nicht besetzenden Stellen können für die Nachpersonalisierung in den verschiedenen Bereichen genutzt werden.
Zunehmende gesetzliche Anpassungen stellen die Verwaltung immer wieder vor große Herausforderungen. Neben den bereits bestehenden umfangreichen Aufgabenbereichen, die aufgrund des kontinuierlichen Wachstums der Gesellschaft zunehmend komplexer werden, müssen zudem spezifische Anforderungen der Kommune berücksichtigt werden. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Verwaltung bereits ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem implementiert, das sowohl den Posteingang als auch die elektronische Akte erheblich erleichtert. Dennoch besteht im Bereich der Digitalisierung weiterhin ein Bedarf an Prozessoptimierungen und -anpassungen.
Die Anwendung des Onlinezugangsgesetzes, die Etablierung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagements sowie die Erweiterung und Optimierung digitaler Verwaltungsdienste erfordern spezifische Fachkenntnisse, die das vorhandene Personal nicht umfassend abdecken kann. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung im Entwurf des Stellenplans unter Teil B: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, laufende Nummer 7 die Schaffung einer Stelle für einen Digitalisierungsbeauftragten vor.
Beschluss:
Beschluss des Stellenplans für die Haushaltsjahre 2025/2026.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Forstwirtschaftsplan für 2025 geht weiterhin von einem um 1.200 Erntefestmeter (Efm) verminderten Holzeinschlag (gegenüber den Vorgaben des Forstbetriebswerkes) aus. Bei einem Durchschnittserlös von 54,62 € netto (Erfahrungswert der letzten Jahre) können somit noch 163.860,00 € Einnahmen aus der Holzernte erwartet werden. Zwei Drittel des Holzeinschlages in 2025 dienen weiterhin dem hohen Brennholzbedarf innerhalb der Gemeinde Perl. Circa ein Drittel der Holzernte ist Stammholz, das zur Weiterverarbeitung über die Holzvermarktungsorganisation Morbach GmbH an die Industrie verkauft wird. Insbesondere der Preis für Pappelholz konnte dadurch zum Beispiel bis auf 75,00 € je Festmeter (vorher 18,00 €) verbessert werden. Nachdem die Fichtenbestände in Perl fast ausgestorben und ausverkauft sind, hat der Gemeindewald nur noch langsamer wachsende Laub-Baumarten wie die Rotbuche und die noch klimastabilen Eichenbestände. Daher sollte der Hiebsatz aktuell von 4,2 Efm je Jahr und Hektar (Efm/a/ha) auf einen vorsichtigeren Ansatz von 3,0 Efm/a/ha gesenkt werden. Dementsprechend können aus der Holzernte aktuell weniger Einnahmen generiert werden.
Mit Ablauf des Monats September ist der bisherig zuständige Beamte im Bereich der Verwaltungstätigkeiten Forst aus dem aktiven Beamtendienst ausgeschieden. Darüber hinaus werden die beiden verbliebenen Forstmitarbeiter aus organisatorischen Gründen zukünftig dem Bauhof der Gemeinde Perl zugeordnet. Diese sollen zukünftig jedoch weiterhin für Spezialaufgaben wie Verkehrssicherung (VKS) urbaner Raum, Spezialfällungen, Kronenpflege mit Hebebühne, Pflege der touristischen Infrastruktur etc. eingesetzt werden.
Durch diese Rahmenbedingungen reduzieren sich die Personalkosten von ehemals 241.000,00 € im Jahr 2025 auf 133.500,00 €. Die Leistungen in der Holzernte sowie bei der Verkehrssicherung Wald und Waldrandlagen zum urbanen Raum sollen zukünftig von geeigneten, regionalen Forst-Unternehmen erbracht werden. Diese Leistungen sind mit 90.000,00 € veranschlagt. Die Forst-Unternehmerleistungen werden in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben und zur Vergabe den Gremien vorgelegt. Im Forstwirtschaftsplan 2025 wurde eine neue Zeile „VKS-Maßnahmen Wald und urbaner Raum/Waldränder“ – entsprechend dem Wunsch des Gemeinderates aus den Vorjahren – angelegt und mit 20.000,00 € (Erfahrungswert aus 2024) angesetzt. Viele VKS-Maßnahmen sind nicht vorhersehbar und somit auch schlecht planbar, da der Klimawandel in den letzten Jahren vermehrt zu Unwetter und hiernach zu Schadenereignissen führte. Dennoch sollen diese Leistungen im Forstwirtschaftsplan näherungsweise einkalkuliert werden. Entsprechende Forst-Unternehmer werden vertraglich mit einer 24-Stunden-Reaktionsklausel zur schnellen Behebung solcher Schäden verpflichtet.
Die prekäre Waldsterbesituation infolge der Extremwetterlagen der letzten Jahre (langanhaltende monsunartige Winterregenfälle – gepaart mit Sommertrockenheit) schadet nahezu allen Baumarten. Wo ehemals Fichten standen, klaffen heute kahlschlagartige Lücken im Perler Wald, die unbedingt wieder aufgeforstet werden müssen. Die Pflichtaufgabe Walderhalt wird auch in den nächsten Jahren hohe Kosten verursachen. Hierbei spielen vor allem Zaun- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildverbiss bei Neupflanzungen eine große Rolle. Zudem müssen Jungpflanzen von krautigem Bewuchs zweimal jährlich „freigestellt“ werden. Für die Wiederaufforstung werden daher in 2025 nochmals 45.000,00 € eingestellt. Dem stehen ca. 40.000,00 € Fördermittel aus GAK-Mitteln gegenüber, vorbehaltlich einer zuverlässigen Umsetzung der Förderrichtlinie des Landes in 2025. Dies war in 2024 nicht der Fall.
Beschluss:
Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2025 in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 (Doppelhaushalt)
Der Haushaltsplan wurde zwischenzeitlich in vielen Bereichen angepasst, was einerseits an den späten Mitteilungen der Daten zu Schlüsselzuweisungen und Steuern liegt; andererseits aber auch an den Kostenentwicklungen. Gerade zum Ende des Jahres 2024 wurden einige Mehrkosten deutlich, denen für den Haushalts 2025 ff. Rechnung getragen werden musste.
Der Haushalt kann unter den Bedingungen nicht ausgeglichen werden. Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan reicht nicht, um die Tilgung der Investitionskredite zu decken. Dies führt letztlich zu einer Verringerung der Liquidität. Aufgrund von Überschüssen aus Vorjahren ist die Aufnahme von Kassenkrediten in den Jahren 2025 und 2026 noch nicht notwendig. Ab 2027 wären diese Rücklagen allerdings aufgebraucht. Der Haushalt kann gem. Saarlandpaktgesetz dennoch auch strukturell ausgeglichen werden. Auch hierbei helfen zum einen die guten Ergebnisse der Vorjahre; zum anderen die Erleichterungen aus der Erklärung der allgemeinen Notsituation im Saarland. Auf diese „Erleichterung“, die bei der Gemeinde Perl rd. 1 Mio. Euro ausmacht, ist die Gemeinde auch ab 2026 angewiesen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können.
Beschluss:
Beschluss von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 zum Doppelhaushalt 2025/2026
In einem Gespräch beim Innenministerium Anfang März 2025 wurden die verschiedenen Projekte der Gemeinde Perl besprochen. Das Land erklärte hierbei seine Unterstützung – insbesondere in den Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung erhält die Gemeinde Perl zusätzliche Bedarfszuweisungen. Konkret wurden für die folgenden Projekte weitere Mittel in Höhe von 50% des Eigenanteils der Gemeinde Perl als Bedarfszuweisungen zugesagt:
| Eigenanteil |
| Zuweisung |
| bisher | neu |
|
| Rathaus (energetische Sanierung, Dach) | 375.000,00 € | 187.500,00 € | 187.500,00 € |
| Grundschule Dreiländereck | 4.630.000,00 € | 3.950.000,00 € | 3.950.000,00 € |
| Kindergarten Oberleuken | 216.000,00 € | 108.000,00 € | 108.000,00 € |
| Waldkindergarten | 69.000,00 € | 34.500,00 € | 34.500,00 € |
| Vereinshaus | 175.000,00 € | 87.500,00 € | 87.500,00 € |
| Kunstrasenplatz Nennig | 149.600,00 € | 393.250,00 € | -243.650,00 € |
| Summe | 5.614.600,00 € | 4.760.750,00 € | 4.123.850,00 € |
Außer beim Rathaus handelt es sich bei allen Projekten um eine zusätzliche Co-Finanzierung zu ohnehin geförderten Maßnahmen. Bei der Grundschule Dreiländereck wurden die Zuweisungen auf ein Investitionsvolumen von 9 Millionen Euro ausgerichtet. Bei dem Neubau eines Kunstrasenplatzes in Nennig kann die zusätzliche Bedarfszuweisung nur einen Teil der nicht gewährten Bundesförderung ersetzen. Die Kosten der Gemeinde Perl steigen entsprechend an. Eine Darstellung im Investitionsprogramm kann daher nicht wie bisher in 2025 erfolgen, sondern zusätzlich auch in 2026. Infrastrukturmaßnahmen wie die Anteilsfinanzierung zum Kreisverkehr der Einfahrt von der Bundesstraße ins Industriegebiet wurden dafür in das Jahr 2027 geschoben. Es ist daher zu entscheiden, welchen Projekten eine Priorisierung eingeräumt werden soll.
Beschluss:
Beschluss des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 zum Doppelhaushalt 2025/2026.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja- Stimmen, eine Enthaltung.
Satzung der Gemeinde Perl über die Bestellung eines Beauftragten für die Belange von jungen Menschen
Mit Eingabe (E-Mail) vom 4. November 2024 hat die CDU-Fraktion um eine Beratung in der Sitzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschusses zum Antrag „Beauftragung der Gemeindeverwaltung zur Erstellung einer Satzung über die Bestellung eines/ einer ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Kindern und Jugendlichen“ gebeten. In der Sitzung des Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss am 14. November 2024 und der Sitzung des Gemeinderates am 6. Dezember 2024 wurde die o.a. Eingabe beraten und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten. Mit der Änderung von § 49 a KSVG im Dezember 2024 hat der Gesetzgeber alle saarländischen Gemeinden zum Erlass einer Satzung verpflichtet und Mindestanforderungen definiert. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
Des Weiteren sollte die Verwaltung Aufgabenbereiche vorschlagen, welche im Interesse der Kinder und Jugendlichen sinnvoll wären. Diese Aufgabenbereiche wurden in §1 Abs. 2 der Satzung aufgenommen. Dabei wurden die Aufgabenbereiche bewusst nicht konkretisiert, um dem Beauftragten für die Belange von jungen Menschen einen breiten Handlungsspielraum einzuräumen.
Beschluss:
1. Erlass der Satzung der Gemeinde Perl über die Bestellung eines Beauftragten für Belange von jungen Menschen.
2. Veröffentlichung einer Stellenausschreibung für den Beauftragten für die Belange von jungen Menschen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. und 2.: Einstimmig.
Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft kommunaler Datenschutz (AG KGS) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mit dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur des Landes (Informationssicherheitsgesetz Saarland – IT-SiG-SL) vom 15. Mai 2019 wurden alle saarländischen Behörden einschließlich der kommunalen Ebene zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und zur Erstellung hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte verpflichtet.
Die Informationssicherheit dient der Sicherstellung der drei Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen durch Maßnahmen in technischen und nicht-technischen Systemen. Die Informationssicherheit kann mithilfe eines Information Security Management System (ISMS) erreicht werden. Ein ISMS ist eine zusammenhängende Aufstellung von Vorgaben und Regelungen, um Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, aufrechtzuerhalten, zu kontrollieren und fortlaufend zu verbessern. Die Norm ISO/IEC 27001 beschreibt die Anforderungen, die ein ISMS erfüllen muss. Die Einführung eines ISMS analog des internationalen Standards ISO 27001 stellt für eine Organisation eine strategische Entscheidung bzw. Maßnahme dar. Ein solches ISMS wahrt die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen unter Anwendung eines Risikomanagementprozesses und verleiht interessierten Parteien das Vertrauen in eine angemessene Steuerung von Risiken.
Der Aufbau eines ISMS erfolgt nach dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act), um sicherzustellen. dass das ISMS effektiv implementiert, überwacht und kontinuierlich verbessert wird.
Plan:
Festlegung eines Anwendungsbereiches, Risikobewertung, Festlegung von Zielen und Richtlinien und Ressourcenplanung.
Do:
Implementierung von Sicherheitskontrollen, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kommunikation.
Check:
Überwachung und Messung, interne Audits und Leistungsüberprüfung.
Act:
Verbesserungen vornehmen, Anpassung des ISMS und fortlaufende Aktualisierung.
Um die Zertifizierung des ISMS erreichen zu können, müssen ISMS-Audits durchgeführt werden. Ein ISMS-Audit ist eine systematische Bewertung des ISMS, um sicherzustellen, dass es den relevanten Standards und Richtlinien entspricht. Die ISMS-Audits erfolgen dabei sowohl durch interne als auch durch externe Stellen.
Da der Aufbau und die Umsetzung eines ISMS sehr umfangreich ist sowie entsprechendes Fachwissen voraussetzt, sollen diese Tätigkeiten sowie weitere Tätigkeitsbereiche zukünftig durch einen Digitalisierungsbeauftragten durchgeführt werden. Ein entsprechender Vorschlag ist im Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 enthalten.
Zum Ende des Jahres 2024 fanden bereits erste Vorgespräche mit dem IT-Dienstleister der Gemeinde Perl statt, an denen Christian Repplinger und Elias Anton teilgenommen haben. Besonders in diesen Gesprächen wurde der Gemeinde Perl der Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft „Kommunaler Datenschutz Saarland“ (AG KDS) nahegelegt.
Die Arbeitsgemeinschaft „Kommunaler Datenschutz Saarland“ besteht bereits seit 2014 und wurde ursprünglich zum Thema „Datenschutz und DSGVO“ gegründet. Mittlerweile besteht die Arbeitsgemeinschaft aus 29 Gemeinde- und Stadtverwaltungen und befasst sich neben dem Datenschutz auch mit vielen anderen Themen, die als einzelne Kommune nicht oder nur durch erheblichen Aufwand umsetzbar sind. So werden neben dem Datenschutz auch die Themen Digitalpakt Schule (DPS) und „DPS 2.0“, das Online-Zugangsgesetz (OZG), das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie der Aufbau und die Implementierung eines ISMS besprochen. Dazu finden alle zwei Wochen Workshops statt, an denen alle Mitgliedskommunen teilnehmen.
Aufbau und Implementierung eines ISMS mit der Hilfe der AG KDS:
In gemeinsamer Anstrengung haben alle Akteure die Mitgliedskommune Schiffweiler als ISMS-Pilot zielführend durch den Zertifizierungsprozess begleitet. Alle Schritte wurden stets auch in zahlreichen Workshops der AG KDS vorgestellt, welche den Zertifizierungsprozess ständig begleiteten und unterstützten. Die in Schiffweiler gewonnen Erfahrungen werden nunmehr sukzessive für alle weiteren Mitgliedskommunen bereitgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft hostet eine eigene Cloud, in der Dateien, wie z. B. Mustervorlagen für die ISO-Zertifizierung, ausgetauscht werden.
Der TÜV Saarland übernimmt im Rahmen einer Kooperation die erforderlichen externen Audits zur Zertifizierung der ISMS der Mitgliedskommunen. Dies bedeutet, dass auch wichtige Erfahrungen bei den externen Audits unter den Mitgliedskommunen ausgetauscht werden können.
Umsetzung HinSchG mit der Hilfe der AG KDS:
Am 24. April 2024 hat der Landtag des Saarlandes das Saarländische Gesetz über die interne Meldestelle auf kommunaler Ebene (MeldeStG-SL) beschlossen. Gemäß diesem Gesetz sind grundsätzlich alle Gemeinden und Gemeindeverbände dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Vor der Regelung sind Gemeinden und Gemeindeverbände unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder mit weniger als 50 Beschäftigten. Bisher besteht für die Gemeinde Perl daher noch keine Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle. Diese Einwohnergrenze könnte in der Gemeinde Perl jedoch in absehbarer Zeit überschritten werden, wodurch sich eine Verpflichtung ergeben würde. Deshalb können auch in diesem Hinblick wichtige Informationen zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle unter den Mitgliedskommunen ausgetauscht werden. Insbesondere die gesetzliche Möglichkeit interne Meldestellen gemeinsam errichten und betreiben zu können, ist im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft umsetzbar.
Die Arbeitsgemeinschaft wird in ihrer Tätigkeit ständig fachlich beraten sowie juristisch begleitet.
Aus den vorgenannten Gründen wird ein Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Kommunaler Datenschutz Saarland“ (AG KDS) aus Sicht der Verwaltung als zwingend erforderlich angesehen.
Beschluss:
Beitritt der Gemeinde Perl zur Arbeitsgemeinschaft kommunaler Datenschutz (AG KGS) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes:
Sachstand zur Ermittlung der anrechenbaren Flächen nach dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland vom 12.06.2024
Wie bereits in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses mit Hilfe der Vorlage Nr. 2024/193 erläutert, reagiert die Landesregierung mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG) auf die Bundesvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), in dem den Kommunen Teilflächenziele zugewiesen werden, um bis 2030 2% der saarländischen Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen.
Das SFZG schreibt vor, dass in Perl bis Ende 2027 mindestens 1,9 % (ca. 143 ha) und bis Ende 2030 mindestens 3,46 % (ca. 260 ha) der Gemeindefläche für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) oder in Bebauungsplänen ausgewiesen oder verfügbar sein müssen. Die Firma Kernplan, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, wurde mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. Ziel der Untersuchung war es zu prüfen, ob die gesetzlichen Zielwerte zum aktuellen Zeitpunkt eingehalten werden.
Die Analyse zeigt:
• Im Jahr 2016 wurden 6 Konzentrationsflächen für Windenergie im FNP der Gemeinde dargestellt (ca. 272 ha, ca. 3,63% des Gemeindegebietes), diese können jedoch aufgrund der Anforderungen des SFZG nicht vollständig auf die Flächenziele angerechnet werden.
• In Perl ist gem. SFZG ein 75m Puffer („rotor-in“) vom Rand planerisch ausgewiesener Konzentrationsflächen im FNP abzuziehen, da die Rotorfläche innerhalb der Fläche liegen muss. Somit verbleiben von den o.g. 6 Konzentrationszonen nur 114 ha anrechenbar. Dies entspricht ca. 1,52% des Gemeindegebietes. Zum Ziel 2030 werden tatsächliche Rotorradien außerhalb noch aufaddiert, sodass dann 1,78% angerechnet werden können.
• Weitere Flächen kommen potenziell noch zum Abzug (ökologisch wertvolle Waldflächen haben mit dem neuen LWaldG einen anderen Schutzstatus erhalten und Flächen starker Neigung hat das Land beispielsweise in seiner Potenzialanalyse als ungeeignete Flächen erfasst); ob weitere Flächen nicht anrechenbar sind, befindet sich noch in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Fazit:
• Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Perl aufgrund der o.a. Regelungen mit Blick auf die Ziele 2027 und 2030 - insbesondere aufgrund der „rotor-in“ Regelung - noch nicht genügend Flächen ausgewiesen hat, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.
Aufgrund der bisherigen Sachlage bestehen drei Möglichkeiten für die Gemeinde Perl zum Umgang mit dem derzeitigen Defizit, wobei eine FNP-Änderung zur Vermeidung von Konflikten als bestgeeignetste Variante angesehen werden kann.
1. Planerische Änderung des Flächennutzungsplans und Darstellung von ausreichend Windenergiegebieten, um die Flächenziele zu erfüllen. Sobald die Ziele nach dem Stichtag erfüllt sind, sind Windenergieanlagen i.d.R. nur noch in der Konzentrationszone zulässig. Aktuell gewährt das MWIDE den Kommunen eine Förderung zur FNP-Teiländerung „Wind“.
2. Keine Änderung des Flächennutzungsplans und damit bewusste Entscheidung zur Zielverfehlung. Solange die Teilflächenziele nicht erfüllt werden, gilt nach dem 1. Stichtag eine gesteigerte Privilegierung für Windenergieanlagen gem. § 249 Abs. 7 BauGB. Eine Steuerung von Windenergieanlagen durch eine FNP-Änderung im Einklang mit dem SFZG wird als sinnvoller – auch seitens der Ministerien - erachtet, da sie der Gemeinde ermöglicht, frühzeitig geeignete Standorte planerisch festzulegen und so potenziellen Konflikten vorzubeugen.
3. Die Gemeinde Perl hat die Möglichkeit, überschüssige Flächen anderer Kommunen anzurechnen, soweit diese ihre Zielvorgaben übererfüllen können und vertragliche Regelungen bestehen (aktuell keine Kenntnis zum Zielerreichungsgrad der anderen Kommunen vorhanden). Mehrheitlich scheint aber in den Kommunen „Planungsbedarf“ zu bestehen.
Gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) ist gem. § 7 SFZG Bericht zu erstatten, erstmals zum 28.02.2025. Dabei ist jährlich v.a. Folgendes mitzuteilen:
1. Stand der Zielerreichung der Teilflächenziele und Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen
2. Ausgewiesene Flächen
3. Dauer der Planaufstellungs-/ -änderungsverfahren (kann zum diesjährigen Stichtag noch nicht gemeldet werden, da zuerst eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss, welchen Weg die Gemeinde präferiert)
4. Stand der Planung für neue Ausweisungen für Windenergiegebiete (s.o.)
Mit der von Kernplan durchgeführten Erstauswertung hat die Gemeinde die Grundlage die unter Punkt 1 und 2 genannten Angaben dem MWIDE zu übermitteln, zumal dies nur eine Abfrage des „Status quo“ darstellt.
Bezüglich des weiteren Verfahrens werden im Laufe der nächsten Woche die politischen Gremien befasst werden. Anzumerken ist, dass Herr Prof. Dr. Kröninger beauftragt wurde, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben. Sollte die Gemeinde Perl weitere Flächen ausweisen, so ist insbesondere wichtig zu erfahren, welche rechtlichen Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.