Hinweis des Ordnungsamtes bezüglich der Kirmes 2023 in Perl
Die Perler Kirmes 2023 wird, wie im letzten Jahr und einige Jahre zuvor, wieder auf dem Park-platz am Kath. Vereinshaus in Perl stattfinden. Die Entscheidung, den Kirmesplatz seit 2013 wieder an diese Örtlichkeit zu verlegen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Von Samstag, dem 29. April 2023, 15:00 Uhr, bis Dienstag, dem 2. Mai 2023, 22:00 Uhr, bieten die Schausteller ein buntes und vielfältiges Treiben auf dem Festplatz. Für das leibliche Wohl wird eine Vielfalt von Speisen und Getränken offeriert/angeboten. Es wäre wünschenswert, wenn die Perler Kirmes auch in diesem Jahr bei den Besuchern großen Zuspruch finden würde.
Straßen- und Parkplatzsperrungen anlässlich der Perler Kirmes und des Quirinusrittes 2023
Der Parkplatz am Kath. Vereinshaus in Perl ist anlässlich der Perler Kirmes von Dienstag, dem 25. April 2023, bis Mittwoch, dem 3. Mai 2023, teilweise bzw. vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Quirinusstraße ist am Montag, dem 1. Mai 2023, von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, anlässlich des Quirinusrittes ab dem Kreuzungsbereich Bahnhofstraße bis zum Kreuzungsbereich der Saarburger Straße/Straße “Auf Horngarten“ für den gesamten Verkehr gesperrt. In der Biringerstraße gilt für Montag, dem 1. Mai 2023, von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr anlässlich des Quirinusrittes ein beidseitiges Halteverbot. Außerdem kann es im Rahmen des Quirinusrittes am 1. Mai 2023, in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr auf verschiedenen Straßen und Feldwegebereichen in Perl, Oberperl und Sehndorf zu Behinderungen kommen.
Keine Auszeit für den Jugendschutz!
Ein Appell an alle Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche
Der Countdown für unsere diesjährige Kirmes läuft bereits. Natürlich wollen sich unsere Kinder und Jugendlichen austoben und ihren Spaß haben. Der Trend der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es bei Kirmesveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch kommt. Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkohol-konsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern. Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt. Dabei sollte allen klar sein: Wenn Bier, Wein und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird. Weitere Informationen rund um den Jugendschutz sind beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern erhältlich.
Perl, den 18. April 2023
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl
Uhlenbruch