Der Landkreis Merzig-Wadern sucht für den Jugendhilfeausschuss selbstorganisierte Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder.
Die Arbeit des Jugendamtes fußt auf zwei Säulen: der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. Letzterer entscheidet beispielsweise über die Höhe der Kindergartenbeiträge, über Zuschüsse an freie Träger oder für Baumaßnahmen an Jugendclubs. In diesem zentralen Gremium sitzen als stimmberechtigte Mitglieder Vertreter aus der Politik, aber auch von Jugendverbänden und Trägern der freien Jugendhilfe. Zusätzlich sind mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 nach § 71 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auch selbstorganisierte Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder zu beteiligen.
Im Landkreis Merzig-Wadern werden daher Zusammenschlüsse gesucht, die sich in beratender Funktion im Jugendhilfeausschuss einbringen möchten. In diesen müssen sich nach § 4 a Abs. 1 SGB VIII Personen – insbesondere Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger nach dem SGB VIII sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige – einbringen. Dies umfasst Selbstvertretungen sowohl innerhalb von Einrichtungen und Institutionen als auch im Rahmen gesellschaftlichen Engagements zur Wahrnehmung eigener Interessen. Sie müssen die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder, Jugendliche und Familien –, begleiten und fördern, eine Selbsthilfekontaktstelle oder Selbstvertretung darstellen und verschiedene Formen der Selbsthilfe anbieten. Zudem müssen sie ihren Sitz im Landkreis haben und dürfen sich weder nur vorübergehend zusammenschließen, noch dürfen die Personen in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden sein.
Interessierte können sich bis 14. Juni 2024 an das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern, Sachgebiet IV, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, wenden. Rückfragen werden unter (06861) 80239 beantwortet.