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Mosella Perl
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Informationsblatt zum Umzug nach Deutschland

Der Zoll informiert!

Umzug nach Deutschland:

Melden Sie Ihre Fahrzeuge in Deutschland an!

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland umziehen, denken Sie bitte daran: Im Regelfall müssen Sie auch ihre Fahrzeuge in Deutschland anmelden. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.

Pflicht zur Zulassung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ändert sich in der Regel auch der Standort Ihrer Kraftfahrzeuge. Deshalb sind sie nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet, Ihre Fahrzeuge in Deutschland zuzulassen. Damit erfüllen Sie auch ihre Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer.

Kraftfahrzeugsteuerpflicht

Eine Nutzung Ihres Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen ist nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn bei einer Kontrolle des Zolls im Straßenverkehr festgestellt wird, dass Sie Ihre Pflichten nicht erfüllt haben, müssen Sie unmittelbar bei der Kontrolle die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Darüber hinaus drohen gegebenenfalls steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen, wenn Sie Fahrzeuge in Deutschland nicht zulassen und die fällige Kraftfahrzeugsteuer nicht oder erst im Rahmen einer Kontrolle entrichten. Unser dringender Rat: Vermeiden Sie Probleme. Melden Sie Ihre Kraftfahrzeuge unmittelbar nach dem Umzug in die Bundesrepublik Deutschland bei der Zulassungsbehörde an.

Homapage: www.zoll.de

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Telefonnummer: +49 228 303-26010

E-Mail: kfz-steuer@zoll.de