Sie sind neu in die Gemeinde gezogen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise zur allgemeinen Meldepflicht nach den §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG):
Wenn Sie eine Wohnung oder Ihr neues Haus in der Gemeinde Perl beziehen, sind nach § 17 Abs. 1 BMG alle Personen, die dort einziehen, verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der Gemeinde Perl anzumelden. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die aus dem Ausland nach Perl ziehen und, die zusätzlich noch einen Wohnsitz im Ausland (z.B. Luxemburg oder Frankreich) beibehalten wollen. Sie müssen sich dann trotzdem bei der Meldebehörde der Gemeinde Perl anmelden.
Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Bewohnen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung festzulegen.
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung in Deutschland beziehen. Dann genügt die Anmeldung bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde.
Eine Abmeldung ist jedoch bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich. In diesem Falle sind sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug bei der für die aufgegebene Wohnung zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls bei unserer Meldebehörde anzuzeigen. Der Wegzug von einem Nebenwohnsitz in Deutschland ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes im Bundesgebiet anzuzeigen.
Volljährige Personen müssen die An- bzw. Abmeldung persönlich bei der Meldebehörde vornehmen. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur An- oder Abmeldung dem Wohnungsgeber (in der Regel der Erziehungsberechtigte). Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Bei der An- bzw. Abmeldung vorzulegende Unterlagen:
| - | Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller umziehenden Personen |
| - | Eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG, ausgestellt vom Wohnungseigentümer oder dessen Beauftragtem ist bei der Anmeldung mitzubringen |
| - | Ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Geburtsurkunde von Kindern |
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Frist von zwei Wochen zur Anmeldung nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben. Ordnungswidrigkeiten können nach dem Meldegesetz mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.
Die Meldebehörde der Gemeinde Perl steht Ihnen jederzeit gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Hier die Kontaktdaten:
Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl,
Tel.: 06867/66-111 oder 06867/66-129. E-Mail: ema@perl-mosel.de