Der Gemeinderat Perl in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 12,9 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Hirschberg“ in der Gemarkung Eft-Hellendorf.
Er umfasst hier die Parzellen:
| • | Gemarkung Eft-Hellendorf Flur 5, Parzellen 70, 71, 72 und 73 |
Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ lassen sich wie folgt beschreiben:
| • | Im Nordosten: Durch einen parallel zur Autobahn verlaufenden landwirtschaftlichen Weg. |
| • | Im Nordwesten und Südosten: Durch weitere landwirtschaftliche Wege. |
| • | Im Südwesten: Durch die Landesgrenze zu Frankreich, diese ist aber in der Örtlichkeit nicht zu erkennen. |
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 02.05.2023 bis einschließlich zum 02.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauamt, Zimmer 1.01, zu den regulären Dienstzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Dienstzeiten:
Montag - Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13:30 - 18:00 Uhr,
Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Perl
https://perl.saarland/offenlage-bplan.html
zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 02.05.2023 bis einschließlich zum 02.06.2023 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
| • | Die Autobahn GmbH |
| • | Bei Gebäuden und Anlagen, welche sich im unmittelbaren Bereich der Autobahn befinden (40 - bzw. 100 Meter-Zone) ist ein ausreichender Blendschutz und ggf. passive Schutzeinrichtungen sicherzustellen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs sind jederzeit zu gewährleisten. |
| • | Landesdenkmalamt |
| • | Im Planungsgebiet liegt eine altbekannte römische Siedlungsstelle. Wegen dieser römischen Fundstelle sind sämtliche Erdarbeiten in der Planungsfläche genehmigungspflichtig gemäß § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 SDSchG. |
| • | Landwirtschaftskammer für das Saarland |
| • | Durch die vorliegende Bauleitplanung werden der Landwirtschaft gesuchte Ackerflächen mit in weiten Teilen guten Bodenzahlen entzogen. Angesichts der zunehmenden Besorgnis über die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und aktuell steigende Nahrungsmittelpreise sollte der Erhaltung von Ackerflächen grundsätzlich eine höhere Bedeutung zugemessen werden. | |
| • | Sollte sich nach dem Naturschutzrecht die Notwendigkeit von externen Kompensationsmaßnahmen ergeben, so bitten wir schon jetzt, landwirtschaftliche Flächen, insbesondere Ackerflächen, zur Vermeidung eines weiteren Verlustes außer Acht zu lassen. |
| • | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport |
| • | Es wird empfohlen, eine Rückbauverpflichtung zur Beseitigung der Anlagen nach Ablauf der Betriebszeit als Festsetzung in den Bebauungsplan zu übernehmen. |
| • | Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz |
| • | Größere Solarparks können je nach Sonnenstand gefährliche Reflexionen erzeugen, die sich insbesondere kritisch auf die Verkehrssicherheit der in der Nähe vorbeigeführten Verkehrsflächen (hier: BAB 8) und den dort stattfindenden Straßenverkehr auswirken können. Klarheit in dieser Frage kann die Erstellung eines Blendgutachtens schaffen. |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| • | Planzeichnung des Bebauungsplanes |
| • | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende |
| • | Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten: |
- Umweltrelevante Angaben zum Standort
| o | Bedarf an Grund und Boden |
| o | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| o | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| o | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| o | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| o | Immissionssituation |
| o | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| o | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| o | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| o | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| o | Prüfung von Planungsalternativen |
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
| • | Blendgutachten Solarpark Eft-Hellendorf - Analyse der potentiellen Blendwirkung einer geplanten PV-Anlage in der Nähe von Eft-Hellendorf im Saarland (SolPEG GmbH, Hamburg - 27.01.2023) |
| • | Solarpark Perl südwestlich Eft-Hellendorf - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro für Landschaftsökologie H.-J. Flottmann & A. Flottmann - Stoll, St. Wendel - Februar 2023) |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: d.ollinger@perl-mosel.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Perl oder ein von der Gemeinde Perl eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Perl oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Perl oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Perl ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Perl, den 18.04.2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch