Die Perler Kirmes 2024 wird, wie im letzten Jahr und einige Jahre zuvor, wieder auf dem Parkplatz am Kath. Vereinshaus in Perl stattfinden. Die Entscheidung, den Kirmesplatz seit 2013 wieder an diese Örtlichkeit zu verlegen, hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Von Samstag, den 27. April 2024, 15:00 Uhr, bis Mittwoch, den 01. Mai 2024, 22:00 Uhr, bieten die Schausteller wieder ein buntes und vielfältiges Programm auf dem Festplatz. Für das leibliche Wohl wird eine Vielfalt von Speisen und Getränken offeriert/angeboten. Es wäre wünschenswert, wenn die Perler Kirmes auch in diesem Jahr bei den Besuchern großen Zuspruch finden würde.
Straßen- und Parkplatzsperrungen anlässlich der Perler Kirmes und des Quirinusrittes 2024
Der Parkplatz am Kath. Vereinshaus in Perl ist anlässlich der Perler Kirmes von Dienstag, den 23. April 2024, bis Donnerstag, den 02. Mai 2024, vollständig für den Verkehr gesperrt. Für den Zeitraum der Kirmes vom 27. April 2024 bis 01. Mai 2024 gilt in der Quirinusstraße ab dem Kreuzungsbereich (Apacher Straße / Bahnhofstraße / Biringerstraße) bis zum Einmündungsbereich zur Saarburger Straße beidseitig ein absolutes Park- und Halteverbot.
Aus Anlass des Quirinusrittes ist die Quirinusstraße am Mittwoch, dem 01. Mai 2024, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ab dem Kreuzungsbereich Bahnhofstraße bis zum Kreuzungsbereich der Saarburger Straße / Straße “Auf Horngarten“ für den gesamten Verkehr gesperrt. In der Biringerstraße gilt am Mittwoch, dem 01. Mai 2024, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr anlässlich des Quirinusrittes ein beidseitiges Park- und Halteverbot. Außerdem kann es im Rahmen des Quirinusrittes am 01. Mai 2024, in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr auf verschiedenen Straßen und Feldwegen in Perl, Oberperl und Sehndorf zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Keine Auszeit für den Jugendschutz!
Ein Appell an alle Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche:
Der Countdown für unsere diesjährige Kirmes läuft bereits. Natürlich wollen sich unsere Kinder und Jugendlichen austoben und ihren Spaß haben. Der Trend der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es bei Kirmesveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch kommt. Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkoholkonsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern. Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt.
Dabei sollte allen klar sein: Wenn Bier, Wein und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird.
Weitere Informationen rund um den Jugendschutz erhalten Sie beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Herr Neusius, unter der Tel: 06861/80-239.
Perl, den 19. April 2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl
Uhlenbruch