Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 25.03.2025
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar findet am 10.12.2024 statt. Einladung und Tagesordnung zur Verbandsversammlung liegen noch nicht vor. Sie werden unmittelbar nach Eingang nachgereicht.
Als Tagesordnungspunkt wurde bisher lediglich vorab mit E-Mail vom 6. Januar 2025 der Wirtschaftsplan 2025 mit den entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese wurden dem Gemeinderat per E-Mail am 08. Januar 2025 zur Verfügung gestellt und sind der Vorlage angefügt.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 25.03.2025.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl die Zustimmung zum geplanten Vorhaben: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement für die Gemeinde Perl erteilt. Nach einer langen Genehmigungsphase konnte die Gemeinde Perl zum 01.01.2024 die Klimaschutzmanagerin Stephanie Brachmann einstellen. Bei dieser Stelle handelt es sich um eine auf zwei Jahre befristete Stelle. In diesem Zeitraum wird von der Beschäftigten das Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Perl erstellt.
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements für weitere drei Jahre wird vom Bund über die Kommunalrichtlinie als sogenanntes Anschlussvorhaben gefördert. Damit das Anschlussvorhaben unterbrechungsfrei an das Erstvorhaben anschließen kann, muss ein Antrag zur Fortführung des Klimaschutzmanagements bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden. In unserem Fall ist damit der 30.06.2025 Stichtag zur Antragsstellung. Als weitere Bewilligungsvoraussetzungen gelten, dass das Konzept die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen zum Erstvorhaben erfüllen muss und ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts, sowie zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings vorliegt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate und die Regelförderquote beträgt 40 Prozent.
Im Anschlussvorhaben sind folgende Maßnahmen förderfähig:
| - | der Einsatz von Fachpersonal (Klimaschutzmanagement), das im Rahmen des Anschlussvorhabens zusätzlich beschäftigt wird; |
| - | der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister*innen zur Professionelle Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal 15 Tagen und zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen; |
| - | Dienstreisen mit direktem Bezug zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagements für Weiterqualifizierungen, Austausch-und Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstige Informationsveranstaltungen für Klimaschutzmanager*innen sowie Mitarbeiter*innen aus dem Tätigkeitsbereich Klimaschutz der Antragstellerin; |
| - | die Teilnahme an Mentoring an bis zu sechs Tagen; |
| - | begleitende Öffentlichkeitsarbeit. |
Im Hinblick auf das enge Zeitfenster ist eine schnellstmögliche Entscheidung zum Anschlussvorhaben notwendig, um verwaltungsseitig bereits vorbereitende Maßnahmen treffen zu können. Um das vor dem Abschluss stehende Klimaschutzkonzept der Gemeinde Perl bestmöglich umsetzen zu können, empfiehlt die Verwaltung die Beantragung des Anschlussvorhabens. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wird große Anstrengungen und großen Koordinationsaufwand mit sich bringen.
Bezüglich des Zeitfensters zum Abschluss der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Perl wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass am 12.03.2025 eine abschließende Diskussionsrunde bezüglich der festzulegenden Szenarien stattfinden wird. Daran anschließend wird der Maßnahmenkatalog endgültig festgelegt, der Entwurf des Konzeptes in den Gremien vorgestellt, es erfolgt eine Bürgerbeteiligung und zuletzt wird das endgültige Konzept beschlossen werden.
Beschluss:
Beantragung des Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes:
Sachstand zur Wahl zum Integrationsbeirat der Gemeinde Perl im Jahr 2025
Mit Bekanntmachung vom 29. Januar 2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. I-0005/2025 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 4. Mai 2025 angesetzte Wahl zum 1. Integrationsbeirat der Gemeinde Perl aufgerufen. Gemäß den Wahlvorschriften der Integrationsbeiratssatzung war das Fristende zur Einreichung der Wahlvorschläge auf den 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr bestimmt, somit der 27. Februar 2025.
Nach Ende der Frist hat der Wahlauschuss in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge am 4. März 2025, 9.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, den vorliegenden Wahlvorschlag Nr. 1. PerlVielfalt aufgrund der festgestellten Mängel zurückgewiesen.
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Perl kann bei Nichtzulassung von Wahlvorschlägen binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde durch die Vertrauensperson des Wahlvorschlages oder durch einen gestrichenen Wahlbewerber schriftlich eingereicht werden. Von diesem Rechtsbehelf wurde kein Gebrauch gemacht.
Da kein Wahlvorschlag zugelassen wurde, findet gemäß § 17 Abs. 5 der Integrationsbeiratssatzung keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirates entfällt für die Dauer von fünf Jahren. In diesem Fall wird vom Gemeinderat eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragter ernannt. Gemäß der Satzung werden die Wahlberechtigten aufgefordert, binnen eines Monats Bewerbungen für dieses Amt bei der Gemeinde Perl einzureichen. Die entsprechende Ausschreibung wird veranlasst.
Der vorliegende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.