Titel Logo
Mosella Perl
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

„Änderung Industriebebauungsplan Besch - Erweiterung“

in der Gemeinde Perl, Ortsteil Besch

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 4 a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Änderung Industriebebauungsplan Besch - Erweiterung" in der Gemeinde Perl, Ortsteil Besch gefasst.

In seiner Sitzung am 03.04.2020 hat der Gemeinderat gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung Industriebebauungsplan Besch - Erweiterung“ einzuleiten und den Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt, und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand statt im Zeitraum vom 15.06.2020 bis 17.07.2020.

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde ein Raumordnungsverfahren (Zielabweichungsverfahren) zum Bebauungsplan durchgeführt.

Mit Datum vom 31.03.2023 erging der positive „Raumordnerische Entscheid - Abschlussbescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport - Referat OBB 11 (Landesplanungsbehörde)“; demnach wird der von der Gemeinde Perl beantragten Zielabweichung unter den im Bescheid festgelegten Maßgaben zugestimmt.

Die Ergebnisse und Maßgaben des vorgenannten Verfahrens wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet (Sachverhalte Vorranggebiet für Hochwasserschutz (VH), Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW), begrenzte Zulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten, hier Haushaltswaren und Einrichtungsgegenstände).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Perl unverändert das Ziel der Ansiedlung eines Bau- und Handwerkermarktes zur regionalen Nahversorgung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gleichermaßen unverändert im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB.

Der Bebauungsplan „Änderung Industriebebauungsplan Besch - Erweiterung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriebebauungsplan Besch“ aus dem Jahr 1978.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,76 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl stellt das Plangebiet als Industriegebiet dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, unter Bezugnahme auf § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt erneut öffentlich ausliegt. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt entsprechend zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 03.05.2023 bis einschließlich 22.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauamt, Zimmer 2.08. Weiterhin ist ein Exemplar im Foyer des Rathauses vor dem Servicebüro ausgehängt und steht dort zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ferner stellt die Gemeinde Perl die Unterlagen inkl. des Inhaltes der ortsüblichen Bekanntmachung auf ihrer Homepage unter folgendem Link https://perl.saarland/offenlage-bplan.html zur Verfügung.

Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse vorzimmer@perl-mosel.de, bzw. l.gendera@perl-mosel.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Perl, den 25.04.2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch