Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Sonntage und gesetzlichen Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. An diesen Tagen sind vorbehaltlich einiger Ausnahmen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Hierzu gehören auch Tätigkeiten wie Rasen mähen, Bauarbeiten am und ums Haus, Auto waschen, u. ä..
Bei Verstößen gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz kann es zu einer Geldbuße bis zu eintausendfünfhundert Euro kommen.
Im Interesse eines guten Miteinanders bitten wir alle, die bisher auch gegenüber Ihrer Nachbarschaft die notwendige Rücksichtnahme vermissen ließen, darauf zu achten das Sonn- und Feiertagsgesetz einzuhalten. Durch die entsprechende Rücksichtnahme und Umsicht kann mancher Streit und Ärger in der Nachbarschaft vermieden werden.
Perl, den 02. Mai 2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl
Uhlenbruch