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Mosella Perl
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Südlich der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Perl, im Ortsteil Perl

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Perl hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südlich der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Perl im Ortsteil Perl gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südlich der Bahnhofstraße“ liegt in der Errichtung einer Maschinenhalle für die Firma „Thomas Maas Kfz-Handel“. Die geplante Maschinenhalle dient zur Lagerung weiterer Baumaschinen und ist für den Fortbestand des Unternehmens von großer Bedeutung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet südlich der Bahnhofstraße in der Gemeinde Perl, im Ortsteil Perl und hat eine Fläche von ca. 2.100 m².

Abbildung: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südlich der Bahnhofstraße“ (schwarz gestrichelt), ohne Maßstab.

Weiterhin hat der Gemeinderat Perl in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Südlich der Bahnhofstraße" gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

1.

dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;

2.

dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 02.05.2025 bis 03.06.2025 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Perl, Bauverwaltung, Zimmer 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Perl https://perl.saarland/offenlage-bplan.html sowie über das zentrale Internetportal des Landes

(https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und von jedermann können Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@perl-mosel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Perl, den 28.04.2025

Der Bürgermeister

Ralf Uhlenbruch (Siegel)