Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.
Benennung von Ersatzmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften des Gemeinderates
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz Saarland (KSVG) sowie § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Gemeinderatsausschüsse der Gemeinde Perl (GO-Gemeinderat) ist die Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates von der/dem Vorsitzenden, der Schriftführerin/dem Schriftführer und mindestens zwei vom Gemeinderat bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. Weder das KSVG noch die GO-Gemeinderat regeln explizit, ob die Unterzeichner bei der jeweiligen Sitzung anwesend gewesen sein müssen oder wie im Vertretungsfall zu verfahren ist.
Die Unterschrift des Bürgermeisters und von zwei Ratsmitgliedern soll zum Ausdruck bringen, dass die Niederschrift mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt. Sie bedeutet kein Einverständnis mit den gefassten Beschlüssen, sondern soll die o.g. Beweiskraft der Urkunde gewährleisten. Die ordnungsgemäß erstellte Niederschrift ist eine Urkunde im Sinne der Zivilprozessordnung sowie des Strafgesetzbuches, hat jedoch über ihren rein beurkundenden Charakter hinaus keine rechtsbegründende Wirkung (vgl. Lehné/Weirich, Saarländisches Kommunalrecht, § 47 Rn. 1 und 4).
In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass aufgrund von Abwesenheiten (z.B. Krankheit, Urlaub oder berufliche Verhinderung) die ursprünglich benannten Mitglieder nicht immer an der Sitzung teilnehmen können. Dadurch können die Protokolle nicht wie gefordert unterzeichnet werden. Es wird darauf verwiesen, dass die ordnungsgemäße Unterzeichnung eine wesentliche Förmlichkeit darstellt. Um die Rechtsgültigkeit der Niederschriften und einen reibungslosen Ablauf dauerhaft zu sichern, wurde seitens der Verwaltung die Benennung von zwei Ersatzmitgliedern empfohlen.
Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. März 2026 dafür ausgesprochen, eine Liste zu erstellen statt zwei Ersatzmitglieder zu benennen, um dadurch die Unterzeichnung der Niederschrift durch ein anwesendes Mitglied in jedem Fall sicherzustellen. Die Liste der Ersatzmitglieder ist von den jeweiligen Ausschüssen selbst zu beschließen. Gemäß § 19 Abs. 7 GO-Gemeinderat sind die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und zwei durch Beschluss des Ausschusses bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. In entsprechender Anwendung gilt dies auch für die Festlegung der Ersatzmitglieder.
Der Gemeinderat kann daher lediglich die Liste der Ersatzmitglieder für die Sitzungen des Gemeinderates selbst beschließen. Die Beschlussfassung über die Listen der Ersatzmitglieder der Ausschüsse erfolgt jeweils durch den zuständigen Ausschuss.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt eine Liste von Ersatzmitgliedern in alphabetischer Reihenfolge der Ratsmitglieder für die Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung eines oder beider benannten Mitglieder, Alexander Schirrah und Sebastian Fontaine.
2. Die Bestimmung der Ersatzmitglieder gilt auch rückwirkend für die Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates für die Sitzungen am 18.09.2025 und 27.10.2025.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Grünen - Mitgliedschaft im Klima-Bündnis e.V.
Mit Eingabe vom 11. Januar 2026, eingegangen bei der Gemeinde Perl am 22. Januar 2026, haben die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der CDU des Gemeinderates Perl um Beratung in der nächstmöglichen Sitzung des zuständigen Ausschusses sowie im Gemeinderat zum Antrag „Beitritt der Gemeinde Perl in den Vereins Klima-Bündnis e.V.“ gebeten.
Der Antrag sowie die fachliche Stellungnahme des Klimaschutzmanagements sind dieser Vorlage beigefügt.
Beschluss:
Entscheidung über den Beitritt in den Verein Klima-Bündnis e.V.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Richtlinien der Gemeinde Perl über die Vergabe von Pachtverträgen
In seiner Sitzung am 5. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Verwaltung zur Prüfung und Erstellung einer Satzung über die Vergabe von Pachtverträgen beauftragt.
Nach kommunalrechtlicher Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Sachverhalt nicht im Rahmen einer Gemeindesatzung im Sinne des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) geregelt werden kann. Gemäß § 12 Abs. 1 KSVG können Gemeinden ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten (§ 5 KSVG) durch Satzung regeln. Ferner können sie mit gesetzlicher Ermächtigung auch in Auftragsangelegenheiten (§ 6 KSVG) Satzungen erlassen. Der Abschluss von Pachtverträgen ist von privatrechtlicher Natur und gehört nicht zu den Selbstverwaltungs- oder Auftragsangelegenheiten einer Gemeinde. Aus den v. g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt im Rahmen von Richtlinien zu regeln, die die Verwaltung nach Erlass intern anwenden kann.
Im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes in der o. a. Sitzung des Gemeinderates wurden seitens der Mitglieder des Gemeinderates bereits verschiedene Anregungen zum Inhalt der Richtlinien mitgeteilt. Die Verwaltung hat nunmehr auf Grundlage des Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie den Anregungen aus der o. a. Sitzung des Gemeinderates einen Entwurf der Richtlinien erstellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.
Der Entwurf der Richtlinien beinhaltet bereits Bewertungskriterien und ein Punktesystem. Der angebotene Pachtpreis stellt dabei ein maßgebliches Zuschlagskriterium dar. Dies erfolgt aufgrund von § 83 Abs. 2 KSVG, der eine zwingende Reihenfolge bei der Beschaffung von Finanzmitteln festlegt. Danach sind die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich Finanzmittel zu beschaffen aus:
1. sonstigen Finanzmitteln,
2. aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen und
3. aus Steuern.
Diese Rangfolge ist verbindlich. Ein Ermessensspielraum ist der Gemeinde nicht eingeräumt (OVG Saarlouis, SKZ 1995, S. 13 f.). Zu den sonstigen Finanzmitteln zählen beispielsweise Erträge aus Vermögen der Gemeinde wie Miete, Pacht oder Zinsen (siehe hierzu auch die Anlage: Stellungnahme der Finanzverwaltung).
Des Weiteren wurde eine Bewerbungsvorlage von der Verwaltung erarbeitet, die den Einwohnerinnen und Einwohnern über die Homepage der Gemeinde Perl zur Verfügung gestellt werden kann.
Nachdem die Verwaltung einen Entwurf für die Richtlinien und die Bewerbungsvorlage erstellt hat, sind mit E-Mail vom 10. Februar 2026 Informationen der SPD-Fraktion über mögliche Referenzmodelle eingegangen. Diese sind der Vorlage beigefügt und könnten den Verwaltungsentwurf bei Bedarf ergänzen.
Beschluss:
Erlass der Richtlinien der Gemeinde Perl über die Vergabe von Pachtverträgen gemäß dem vorliegenden Verwaltungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar am 26.03.2026
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar findet am 26.03.2026 statt. Einladung und Tagesordnung zur Verbandsversammlung liegen noch nicht vor. Sie werden ggf. nach Eingang nachgereicht.
Als Tagesordnungspunkt wurde bisher lediglich vorab mit E-Mail vom 05.12.2025 der Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 und mit E-Mail vom 22.12.2025 die entsprechenden Anlagen zum Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt. Diese wurden dem Gemeinderat per E-Mail am 09.12. und 29.12.2025 zur Verfügung gestellt und sind der Vorlage angefügt.
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung des eGo-Saar am 26.03.2026
| 1. | dem Wirtschaftsplan 2026, |
| 2. | dem Stellenplan 2026, |
| 3. | der Preisanpassung von 4 % bei einzelnen Dienstleistungen, |
| 4. | ggf. weiteren in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen |
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 01.04.2026; Ermächtigung des Bürgermeisters in der Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 31.03.2026
Die nächste Verbandsversammlung des EVS findet am 01.04.2026 statt. Einladung und Tagesordnung stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Diese werden voraussichtlich 1 Woche vor dem Sitzungstermin zugesendet. Die Beratung mit der entsprechenden Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beschlussfassung in der Sitzung des EVS wird mangels eines passenden Sitzungstermins des Gemeinderates daher für die Sitzung des Klima-, Umwelt- und Bauausschusses am 31.03.2026 vorgeschlagen.
Beschluss:
Ermächtigung des für den 31.03.2026 terminierten Klima-, Umwelt- und Bauausschusses zur Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters zu den in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorschlägen der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) am 01.04.2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Neue PPK-Strategie des EVS; Auswirkungen auf die Gemeinde Perl
Die neue PPK-Strategie des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) macht es erforderlich die Anzahl an Standplätzen für PPK-Container zu verringern. Je Ortsteil mit mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern wird ein Standplatz zur Verfügung gestellt. Je abgeschlossene 1.200 Einwohnerinnen und Einwohner wird die Möglichkeit zur Einrichtung eines zweiten Standplatzes eingeräumt.
Zudem darf es künftig keine Einzel-Depotcontainer-Standplätze mehr geben. Standplätze mit nur einem PPK-Depotcontainer werden aufgrund der sonst überproportional hohen Anfahrts-, Abfahrts- und Logistikkosten abgeschafft. Zudem werden die PPK-Depotcontainer grundsätzlich immer mit den obligatorischen Glas-Containern der Dualen Systeme (Braun-, Grün- und Weißglas) kombiniert, sodass sich pro Standplatz eine Aufstellung von fünf Depotcontainern (2x PPK, 3x Glas) ergibt.
Die Leerungszyklen werden bei der weiteren Planung soweit möglich und zielführend, bedarfsgerecht angepasst. Das bedeutet, bei stärker frequentierten Standplätzen häufigere Leerungen, bei weniger stark frequentierten Standplätzen ggf. auch weniger Leerungen. Die zukünftigen Standplätze in den Kommunen und deren Ortsteilen werden einvernehmlich zwischen der jeweiligen Kommune und dem EVS abgestimmt.
Die Umsetzung soll ab dem Jahreswechsel 2026/2027 starten. Die Umsetzung wird einen hohen logistischen Aufwand nach sich ziehen und wird „Zug um Zug“ umgesetzt. Die operative Umsetzung kann erst nach einer Neuvergabe der PPK-Sammlung erfolgen, wozu der EVS zunächst die Daten aller Gemeinden zu den Standplätzen benötigt.
Derzeit gibt es in der Gemeinde Perl 19 Standplätze mit insgesamt 42 PPK-Depotcontainern. Durch die Änderungen bei der PPK-Strategie des EVS, dürfen nur noch 14 Standplätze mit insgesamt 28 PPK-Depotcontainern vorgehalten werden.
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Prüfung wurden alle derzeitigen Standplätze näher betrachtet. Als Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Da es keine Einzel-Depotcontainer-Standplätze mehr geben darf, können die nachfolgenden Standplätze zukünftig nicht mehr vorgehalten werden:
| • | Keßlingen, Zum Jakobsbrunnen bzw. Münzingen, Zum Glücksfeld (abhängig vom Beschluss des Ortsrates Oberleuken/Keßlingen/Münzingen), |
| • | Nennig, Casino Schloss Berg, |
| • | Nennig, Moselufer, |
| • | Perl, Auf dem Sabel, |
| • | Perl, Trierer Straße (Rathaus), |
| • | Perl, Hubertus-von-Nell-Straße (Grundschule). |
Die wegfallenden PPK-Container am Rathaus und an der Grundschule sollen durch eine blaue Tonne ersetzt werden.
Eine Übersicht des Verwaltungsvorschlages ist dieser Vorlage beigefügt. Die Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher wurden jeweils per E-Mail vom 11. bzw. 12. Februar 2026 über die Änderungen in ihrem Gemeindebezirk informiert. Da in den Gemeindebezirken Borg, Nennig, Oberleuken/Keßlingen/Münzingen, Oberperl, Perl und Sehndorf größere Veränderungen eintreten werden, wurde hier jeweils um eine Beratung des Sachverhaltes im jeweiligen Ortsrat gebeten. Die Ergebnisse der Ortsratsberatungen werden zur Sitzung vorliegen.
Im Gemeindebezirk Nennig wird die Anzahl der PPK-Depotcontainer von derzeit 9 auf 4 verringert. Im Gemeindebezirk Perl findet eine Verringerung um 9 PPK-Depotcontainer statt. Aufgrund der in diesen Fällen sehr hohen Verringerung an PPK-Depotcontainern, soll der EVS hier unabhängig von der Festlegung der Standplätze um Aufstellung weiterer PPK-Depotcontainer gebeten werden.
Beschluss:
Festlegung der zukünftigen Standplätze der PPK-Depotcontainer in der Gemeinde Perl gemäß dem vorliegenden Verwaltungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Regionalbudget Förderprojekt "Überdachter Veranstaltungs- und Aufenthaltsbereich im Winzerort Sehndorf"
Die LEADER-Region Merzig-Wadern hat seit 2019 die Möglichkeit kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets zu fördern. Die einzelnen Projekte müssen sich aus den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region ableiten. Durch das Regionalbudget können Kleinprojekte bis zu einer Projektgesamtsumme von maximal 20.000 € mit bis zu 80% gefördert werden.
Aufgrund der Vielzahl an Projektanträgen wird voraussichtlich kein 2. Projektaufruf für das Jahr 2026 erfolgen. Aus diesem Grund wurde auf Anregung der Kulturinitiative Sehndorf (KIS) kurzfristig ein Projektantrag mit dem Titel „Überdachter Veranstaltungs- und Aufenthaltsbereich im Winzerort Sehndorf“ eingereicht (siehe Anlage Vollständiger Antrag).
Die Ortsmitte des Winzerortes Sehndorf stellt einen zentralen Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Region dar. Der Platz rund um den historischen Brunnen ist regelmäßig Austragungsort von Brauchtumsveranstaltungen, kulturellen Angeboten und touristischen Aktionen. Mit der Errichtung einer freistehenden Markise soll dieser Bereich funktional aufgewertet und ganzjährig besser nutzbar gemacht werden. Ziel des Projektes ist es, die Aufenthaltsqualität im Dorfkern nachhaltig zu verbessern, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und die touristische Infrastruktur an einem stark frequentierten Standort der Premiumwander- und Radregion weiter auszubauen.
Mit der Errichtung einer freistehenden Markise entsteht ein funktionaler und identitätsstiftender Treffpunkt im Herzen Sehndorfs. Das Projekt verbindet Tourismus, Kultur, Ehrenamt und Dorfentwicklung und zahlt in besonderem Maße auf die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie ein. Es stärkt die Rolle Sehndorfs als lebendiges Winzerdorf im Dreiländereck und als attraktiven Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische gleichermaßen (Details siehe Anlage Projektskizze).
Die Projektgesamtkosten betragen 19.581,45 €, davon werden 15.665,16 € mir Fördermitteln aus dem Regionalbudget bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil beläuft sich auf 3.916,29 €. Die Eigenmittel werden von der Kulturinitiative Sehndorf (KIS) eingebracht. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kulturinitiative Sehndorf (KIS) für die Dauer der Zweckbindungsfrist die Kontrolle, Pflege und Wartung sowie Reparaturmaßnamen zu übernehmen. Der eingereichte Förderantrag kann vor Projektbeginn jederzeit zurückgezogen werden. Eine Umsetzung des Projektes erfolgt nur wenn die geplanten Fördermittel sowie die notwendigen Eigenmittel der Kulturinitiative Sehndorf (KIS) vollständig zur Verfügung stehen. Der Vorstand der LEADER-Region Merzig-Wadern entscheidet bis zum 16. März 2026 über die Auswahl der zu fördernden Projekte.
Beschluss:
Zustimmung zur Umsetzung des Förderprojektes bei entsprechender Zuwendungsmitteilung durch den Fördergeber und vollständiger Übernahme des Eigenanteils durch die Kulturinitiative Sehndorf (KIS)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Regionalbudget Förderprojekt "Aufwertung Dorfplatz Oberleuken - Alle unter einem Dach"
Die LEADER-Region Merzig-Wadern hat seit 2019 die Möglichkeit kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets zu fördern. Die einzelnen Projekte müssen sich aus den strategischen Zielen und den Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region ableiten. Durch das Regionalbudget können Kleinprojekte bis zu einer Projektgesamtsumme von maximal 20.000 € mit bis zu 80% gefördert werden.
Der Förderverein FFW Oberleuken-Keßlingen-Münzingen hat stellvertretend für die Dorf- und Vereinsgemeinschaft im Ortsteil Oberleuken einen Förderantrag unter dem Titel „Aufwertung Dorfplatz Oberleuken - Alle unter einem Dach“ eingereicht (siehe Anlage Vollständiger Antrag).
Der Dorfplatz im Ortsteil Oberleuken bildet das soziale Zentrum des Ortes und ist ein wichtiger Treffpunkt für die aktive Dorfgemeinschaft. Um diesen Ort weiter zu stärken und künftig noch besser für gemeinschaftliche Aktivitäten nutzen zu können, soll der bestehende Grillplatz mit einer Überdachung ausgestattet werden. Ergänzend ist vorgesehen, den vorhandenen Bouleplatz durch eine Spielstandanzeige sowie eine Ablage- und Aufbewahrungseinrichtung für Spielmaterial funktional aufzuwerten.
Ziel des Projektes ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, das gemeinschaftliche Leben zu fördern und den Dorfplatz als lebendigen Mittelpunkt für Begegnung, Austausch und Veranstaltungen weiterzuentwickeln.
Mit der Überdachung des Grillplatzes und der funktionalen Aufwertung des Bouleplatzes wird der Dorfplatz in Oberleuken gezielt als lebendiger Treffpunkt weiterentwickelt. Das Projekt stärkt den sozialen Zusammenhalt, unterstützt das aktive Dorfleben und schafft bessere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Veranstaltungen.
Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Dorfgemeinschaft, zur
Attraktivitätssteigerung des Ortskerns und zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Lebensraums im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie (Details siehe Anlage Projektskizze).
Die Projektgesamtkosten betragen 17.082,90 €, davon werden 13.666,32 € mir Fördermitteln aus dem Regionalbudget bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil beläuft sich auf 3.416,58 €. Die Eigenmittel werden vom Antragsteller Förderverein FFW Oberleuken-Keßlingen-Münzingen eingebracht.
Der Vorstand der LEADER-Region Merzig-Wadern entscheidet bis zum 16. März 2026 über die Auswahl der zu fördernden Projekte. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antragsteller Förderverein FFW Oberleuken-Keßlingen-Münzingen mit der Gemeinde Perl eine Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der Fläche im Rahmen des Förderprojektes für die Dauer der Zweckbindungsfrist schließt (Siehe Anlage Entwurf Kooperationsvereinbarung).
Beschluss:
Zustimmung zu einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Perl und dem Antragsteller Förderverein FFW Oberleuken-Keßlingen-Münzingen zur Nutzung einer Fläche gemäß Projektskizze im Rahmen des Förderprojektes für die Dauer der Zweckbindungsfrist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
| • | Der Vorsitzende berichtet von dem Besuch bei einer Kommune, die bereits erfolgreich als Gesellschafterin einer Energiedienstleistungsgesellschaft agiert. Er hebt die gewonnenen positiven Eindrücke hervor und äußerte die Erwartung, dass dieses Praxisbeispiel wichtige Impulse für die weiteren Beratungen liefern werde. Er dankt den teilnehmenden Ratsmitgliedern für ihr Interesse und Engagement. |
| • | Verkehrssituation entlang der Trierer Straße und den angrenzenden Bereichen in Perl |
Ausgangssituation
Mit E-Mail vom 08.02.2022 beantragte der Schulelternsprecher des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl beim Landkreis Merzig-Wadern die Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Trierer Straße (L170) auf Höhe der bestehenden Querungshilfe im Bereich der Einkaufsmärkte. Hintergrund war insbesondere, dass Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klassenstufe das Schulgelände während der Pausenzeiten verlassen dürfen und die nahegelegenen Einkaufsmärkte regelmäßig aufsuchen. Hierdurch kommt es insbesondere zu den Pausenzeiten zu vermehrten Fußgängerquerungen in diesem Straßenbereich.
Da es sich bei der Trierer Straße (L170) um eine klassifizierte Straße handelt, liegt die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit beim Landkreis Merzig-Wadern und dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb für Straßenbau. Entscheidungen über bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen in diesem Bereich werden von den zuständigen Fachbehörden getroffen. Die Gemeinde hat das Verfahren dabei seit Antragstellung aktiv begleitet und gemeinsam mit den zuständigen Behörden mehrere Maßnahmen zur Prüfung der Situation eingeleitet.
Bisherige Maßnahmen und Verfahrensablauf
Bereits im März 2022 wurden auf Initiative des Landkreises und mit Unterstützung der Gemeinde erste Verkehrs- und Fußgängerzählungen mit dem Ergebnis eines hohen Verkehrsaufkommens bei gleichzeitig unterschiedlich starkem Fußgängeraufkommen (zwischen 16 bis 173 Fußgänger pro Stunde) durch Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde durchgeführt. Parallel hierzu wurde eine Unfallauswertung durch die Vollzugspolizei vorgenommen. Diese ergab im Zeitraum von März 2019 bis März 2022 mehrere Verkehrsunfälle im betreffenden Straßenabschnitt, jedoch keine Unfälle mit querenden Fußgängern.
Zur weiteren Bewertung fand im Juli 2022 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern des Landesbetriebs für Straßenbau, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, der Vollzugspolizei, des ÖPNV, der Gemeinde sowie dem Schulelternsprecher statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich möglich ist, jedoch zunächst verschiedene Rahmenbedingungen zu klären sind. Hierzu zählen insbesondere der Ausbau der Ersatzbushaltestelle „Einkaufsmärkte, Perl“ sowie die Frage, ob der entlang der Trierer Straße (L170) vorhandene Weg den Anforderungen eines erforderlichen Gehweges entspricht. Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde die Anordnung zusätzlicher Geschwindigkeitsmarkierungen („50“) auf der Fahrbahn beschlossen. Die entsprechende Anordnung erfolgte durch den Landkreis im August 2022, die Umsetzung durch die Straßenmeisterei im Oktober 2022.
Im September 2022 führte die Gemeinde ergänzend eine weitere Verkehrszählung mittels automatischer Verkehrserfassung durch und übermittelte die Ergebnisse an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Daraufhin fand im November 2023 ein weiterer Abstimmungstermin zwischen der Gemeinde und der Straßenverkehrsbehörde statt. Dabei wurde erneut der erforderliche Gehwegausbau thematisiert. Als problematisch stellte sich insbesondere die Verkehrsführung für Radfahrer im außerörtlich geprägten Straßenbereich dar.
Weiterhin wurde der Träger des ÖPNV im Dezember 2023 zur Durchführung einer Fahrgastzählung an der Bushaltestelle „Einkaufsmärkte, Perl“ aufgefordert. Die Fahrgastzählung wurde seitens ÖPNV vom 11. bis 15.03.2024 durchgeführt: In diesem Zeitraum sind fünf Personen an der Bushaltestelle ein- und sechs Personen ausgestiegen. Aus Sicht der Gemeinde kann die Haltestelle aufgrund der geringen Nutzung und der Tatsache, dass sich im näheren Umfeld weitere Haltestellen befinden, eingezogen werden. Ein Ausbau der Haltestelle erscheint aus Sicht der Gemeinde in Bezug auf Kosten und Nutzen unverhältnismäßig. Seitens des Trägers des ÖPNV wird die Sachlage anders bewertet; eine Entscheidung im Gesamtzusammenhang steht weiterhin aus. Sollte eine Anordnung der Bushaltestelle und ein daraus resultierender barrierefreier Ausbau an der aktuellen Örtlichkeit erfolgen, ist eine Einrichtung des Fußgängerüberweges an dieser Stelle nicht möglich.
Im Juli 2024 erfolgte durch die Ortspolizeibehörde eine erneute Zählung der Fußgängerquerungen. Die Auswertung ergab, dass aufgrund der hohen Fußgängerquerungen (bis zu 210 Fußgänger pro Stunde) nach den derzeit geltenden Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) nicht zwingend ein Fußgängerüberweg, sondern eine Lichtsignalanlage in Betracht kommt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse fand im August 2024 ein weiterer Ortstermin mit allen beteiligten Fachbehörden statt. Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage für Fußgänger wurde befürwortet. Dabei wurde erneut festgestellt, dass insbesondere der Ausbau des Gehweges sowie die Situation der Bushaltestelle abschließend zu klären sind.
Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs im November 2024 zwischen dem Landesbetrieb für Straßenbau, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und der Gemeinde wurde seitens der Gemeinde vorgeschlagen, dass zur umfassenden Bewertung der Verkehrssituation ein Verkehrsgutachten durch ein Fachunternehmen erstellt werden soll. Dieses soll den gesamten Verlauf der Trierer Straße (L170) im Abschnitt zwischen der Einmündung „Im Niederborn“ und dem Kreisverkehrsplatz „Maimühle“ bewerten. Da der Ausbau des Gehweges entlang der Trierer Straße (L170) seitens der Gemeinde mit erheblichen Haushaltsmitteln verbunden ist, wurde vereinbart, dass der Landesbetrieb für Straßenbau die Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage prüfen soll. Der Landesbetrieb für Straßenbau teilte am 07.04.2025 mit, dass eine solche Maßnahme im vorliegenden Fall nicht als geeignet angesehen und folglich nicht eingerichtet wird.
Aufgrund der verschiedenen strittigen Aspekte innerhalb des Sachverhalts und in Ausdehnung auf die gesamt verkehrsrechtliche Situation entlang der Trierer Straße wurden seitens der Verwaltung mehrerer Angebote zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den gesamten Bereich eingeholt, um dadurch sicherzustellen, dass eine den Gesamtanforderungen entsprechende Lösung erarbeitet wird. Danach wurde der Auftrag zur Erstellung des Verkehrsgutachtens mit einem Gesamtvolumen von 13.369,66 € brutto am 27.10.2025 an die Fa. msTraffic, St. Ingbert, vergeben. Die Verkehrserhebung erfolgt in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und dem Landesbetrieb für Straßenbau. Die Verkehrs- und Geschwindigkeitserfassung, die die Grundlage des Verkehrsgutachtens bildet, wurde bereits Anfang November durchgeführt.
Nach dem Verkehrsunfall im Bereich der Bushaltestelle „Maimühle, Perl“ an der B419 am 26.01.2026 wurde der Auftrag zusätzlich erweitert, sodass auch die Unfallstelle in die Untersuchung einbezogen wird. Die geplante Verkehrserhebung sollte am 05.03.2026 durchgeführt werden; musste jedoch aufgrund angekündigter Warnstreiks im ÖPNV kurzfristig verschoben werden und wird nun umgehend nachgeholt.
Weiteres Vorgehen
Das Verkehrsgutachten wird voraussichtlich Mitte April 2026 vorliegen und danach im Gremium vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden anschließend gemeinsam mit dem Landkreis Merzig-Wadern, dem Landesbetrieb für Straßenbau sowie weiteren beteiligten Stellen abschließende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation geprüft und eingeleitet.