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Mosella Perl
Ausgabe 2/2023
Gratulationen
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Information zur Gratulation der Jubilare

ab dem 80. Lebensjahr

Ab dem 80. Lebensjahr werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Perl im Amtlichen Mitteilungsblatt „Mosella“ durch die Gemeinde Perl gratuliert.

Nach § 50 Bundesmeldegesetz dürfen die Daten von Altersjubilaren nur dann veröffentlicht werden, wenn der/die Betroffene der Veröffentlichung nicht widersprochen hat.

Ich bitte alle Jubilare, die nicht in der Mosella gratuliert werden möchten, dies der Gemeindeverwaltung Perl rechtzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) mitzuteilen.

Alle bis jetzt vorliegenden Widersprüche behalten natürlich ihre Gültigkeit.

Jubilare, die der Veröffentlichung nicht widersprechen, werden automatisch ab dem 80. Geburtstag im Amtlichen Mitteilungsblatt „Mosella“ gratuliert.

Widersprüche gegen die Gratulation im Amtlichen Mitteilungsblatt können die Betroffenen im Rathaus Perl, Zimmer E.10 oder E.11 oder Tel. 06867 66-110 oder 66-111 vorbringen.

Perl, den 06.01.2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch