1. Wirtschaftsplan
Aufgrund der §§ 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVo) und der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerks Perl hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl am 09. Dezember 2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
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in den Erträgen auf |
1.373.700,00 € |
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in den Aufwendungen auf |
1.345.000,00 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt
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in den Einnahmen auf |
2.050.000,00 € |
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in den Ausgaben auf |
2.050.000,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf
915.110,00 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
1.000.000,00 €
Perl, den 12.12.2022
Der Werkleiter
Ralf Uhlenbruch
2. Genehmigung
Vorstehender Wirtschaftsplan wird hiermit auf Grund des § 86 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 2629) öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 in Verbindung mit § 102 Abs. 3 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung der Kreditaufnahme für Investitionen in § 2 des Wirtschaftsplanes ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des „Gemeindewasserwerkes Perl“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des KSVG einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
915.110,00 €
St. Ingbert, 04.05.2023 (Siegel)
Im Auftrag
Birgit Heib
3. Einsichtnahme
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von
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Freitag, 19.05.2023 bis einschließlich |
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Dienstag 30.05.2023 |
während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.10 (1.OG) öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag |
08.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag |
13.30 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag |
13.30 bis 15.30 Uhr |
Perl, den 12.05.2023
Der Werkleiter
Uhlenbruch